Verjährung von Bußgeldern

Liebe/-r Experte/-in,

Fallbeispiel: Ein Autofahrer wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Norwegen angehalten, und muss ein Protokoll unterschreiben. Nach 9 Monaten erhält er Post von der zuständigen Behörde in Norwegen, in der er aufgefordert wird, einen kleinen, unbedeutenden Beitrag zum Ausgleich des norwegischen Haushaltdefizites beizutragen.

Soweit mir bekannt, verjähren solche Verfahren in Deutschland spätestens, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechtshandlung Klage erhoben wurde. Gilt das auch für Forderungen aus dem Ausland in Deutschland?

Ich weiß nur, dass selbst diese 6 Monate schwer auszumachen sind, da es auch „Rechtshandlungen“ gibt, etwa interne Vorgänge, über die der Betroffene nicht benachrichtigt wird. Wie es im Ausland aussieht, weiß ich leider nicht. Vermutlich kommen hier aber eher Fristen aufgrund längerer Amtswege hinzu, als dass sie verkürzt werden.