Verjährung von Bußgeldern

Servus Leutz,
mich würde intessieren ab wann eine Verjährung von Bußgeldbescheiden gilt, ob nach dem letzten schriftlichen oder mündlichen Kontakt. Gilt der Zustand einer Verjährung auch wenn der Betroffene seit über 3 Monaten nach dem letzten Kontakt (mündlich oder schriftlich)mit der Bußgeldstelle nicht erreichbar war (beispielsweise wegen Umzug und verzögerter Ummeldung).

Ich bin mir nicht sicher ob man persoenliche Erfahrungen weitergeben darf - wenn nicht dann bitte loeschen.

Ich bin geblitzt worden und habe ein halbes Jahr nichts gehoert. Blitzer war im August, Umzug im Oktober und auf einmal trudelt im Januar der erste Bescheid ein. Ich habe auch Einspruch eingelegt da es nach Gesetz verjaehrt sein muesste (per google findet man da viel). Allerdings ist die Polizeidienststelle nicht darauf eingegangen da sie mich erst ausfindig machen mussten und diese Zeit zaehlt wohl nicht zu den 3 Monaten. Auch wenn vorher nie ein Bescheid zugestellt werden konnte.

Ich habe auch einen befreundeten Polizisten gefragt und konnte nichts machen ausser das Bußgeld + extra Gebühr (für das „auffinden“) zu bezahlen :frowning: