Verjährung von einer Forderung FKH GbR

Guten Morgen,

mir ist gestern ein Mahnbescheid ins Haus geflattert. Ich soll am 24.09.2004 bei einer Firma Provea aus der Schweiz etwas für 25,40 Euro gekauft haben. Die Forderung sei lt. Bescheid am 6.6.2007 auf eine Fa. FKH GbH aus Heuchelheim übertragen worden. Gestern wurde dann hierzu ein Mahnbescheid über 201,92 Euro zugestellt.

Von der Forderung habe ich keine Kenntnis. Im Internet habe ich recherchiert, dass Fa. Provea wohl Unterwäsche im Internet verkauft.

Meiner Ansicht nach ist die Forderung nach §195 BGB verjährt. Liege ich hier richtig? Muss ich diese Einrede der Verjährung an den genannten Rechtsanwalt richten oder an das Mahngericht?

Dem Mahnbescheid widersprechen und wenn die dann klagen, dann einrede der Verjährung. Aber die werden nach deinem widerspruch nicht klagen

Herzlichen Dank!

Ich mache das dann auch so. Telefonisch waren die Damen des Rechtsanwalts auch nur patzig.

Dem Mahnbescheid widersprechen und wenn die dann klagen,
dann einrede der Verjährung. Aber die werden nach deinem
widerspruch nicht klagen

oh sorry, ich habe diese Anfrage vergessen zu beantworten. Vermutlich hat sich dies zwischenzeitlich erledigt oder???

Gruss, lichtblick