Kein Testament - gesetzliche Erbfolge - Erbe nicht abgelehnt. Ein kleiner Teil der Erbschaft wurde bereits ausgezahlt( Erblasser war selbst Teil einer Erbengemeinschaft - diese wurde erst nach seinem Tod aufgelöst und die Nacherben erhielten ihren Anteil ausbezahlt).In welcher Frist muss ein Erbe die Herausgabe der restlichen Erbschaft fordern, bzw. gibt es dazu eine Verjährungsfrist.
Es handelt sich nicht um eine Pflichtteilsangelegenheit!=====
Ein Anspruch verjährt fristgerecht. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Erbe von seinem „Glück“ erfährt!
Vielen Dank für die schnelle Antwort - aber ich muss nochmal nachhaken: Wie lange ist die Frist? Ich habe mal was von drei Jahren nach Bekanntwerden des Erbfalls gehört - allerdings im Zusammenhang mit Pflichtteil einfordern - was aber hier nicht der Fall ist.
Ein Anspruch verjährt fristgerecht. Die Frist beginnt ab dem
Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Erbe von seinem „Glück“
erfährt!
Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren
Erbansprüche verjähren nach dem neuen Gesetz in der Regel innerhalb von drei Jahren. Ausnahmen sind vor allen dann möglich, wenn der Erbe Schwierigkeiten hat, an das Vermächtnis zu kommen.
Ganz lieben Dank für die Information und bis auf weiteres eine gute Zeit und beste grüße aus Sachsen!
Ab beginn der Kenntnis 30 Jahre.