Hallo,
können falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft verjähren?
Oder kann es aufgrund von diesen falschen Angaben auch noch nach 4 Jahren zur Kündigung kommen?
Hallo,
können falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft verjähren?
Oder kann es aufgrund von diesen falschen Angaben auch noch nach 4 Jahren zur Kündigung kommen?
Hallo,
gute Frage, nächste Frage.
Wie soll man sie aber verstehen? Hat ein Mieter vor vier Jahren behauptet er wäre katholisch ist aber eigentlich evangelisch dann wird das den VM wahrscheinlich nicht berechtigen fristlos oder fristgerecht zu kündigen.
Hat der Mieter behauptet er könne seine Miete bezahlen weil er einer regelmäßigen Beschäftigung nachginge und dies stimmt nicht wäre das doch sicher schon eher aufgefallen?
Gruß
Nita
Hallo,
natürlich geht es um Auskünfte, welche wichtig sind z.B. wurde ein falscher Vormieter angegeben und falsche Angaben zu Vermögensverhältnissen gemacht, auch liegt ein Schufa-Eintrag, das wurde bei der Mieterselbsauskunft falsch angegeben und jetzt wird die Miete nicht mehr bezahlt, jetzt verständlicher?
Gruß joe