Hallo,
wenn ein Handwerker eine Leistung erbringt z.B. im Jahr 2005 und schreibt im Jahr 2006 eine Rechnung für diese. Ab wann gilt die Verjährungsfrist, ab Leistungsdatum, oder ab Rechnungsdatum?
Wie lange ist die Verjährungsfrist?
Gruß Irmi
Moin
ab Rechnungsdatum 3 Jahre,also 2006 + 3 Jahre = 2010
LG
Mikesch
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Hallo,
um die Rechnung 2006+3=2010 zu verstehen, muss man wissen, dass die 3 Jahre erst ab Jahresende 2006 beginnen zu zählen, also bis Ende 2009. Ab 1.1.2010 ist dann Verjährung eingetreten.
Verjährt ist die Forderung nicht, wenn der Gläubiger in der Zwischenzeit versucht, an sein Geld zu kommen, z.B. Mahnbescheid.
Gruss Hans-Jürgen
***
Soso, Kater,
nach Deiner Meinung kann also der Gläubiger die Verjährungsfrist verlängern in dem er erst nach 20 Jahren eine Rechnung stellt?
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Natürlich nicht. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. (§199 BGB)
Gruß!
Horst