Eine Rentenversicherung will einen Betrag von 500,00 Euro haben, eine Forderung aus dem Jahre 1993.
Ich bin der Ansicht, diese Forderung ist schon lange verjährt. Meines Wissens verjähren Forderungen nach 4 vollen Kalenderjahren.
Nun droht die Rentenversicherung mit Gerichtsvollzieher.
Kann dass sein, dass die Forderung irgendwie nicht verjährt ist?