Verjährung von Forderungen einer GKV

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal eine prinzipielle Frage: Kann mir jemand sagen, ob und wann Forderungen einer gesetzl. KV verjähren. Meine Frau hat jetzt ein Schreiben Ihrer KV bekommen, in der noch Forderungen aus den Jahren 2008 und 2009 geltend gemacht werden. Das Gegenteil (wir denken, alle Forderungen bereits bezahlt zu haben) können wir nicht mehr beweisen, da wir aus den Jahren keine Kontoauszüge mehr da haben. Da es sich dabei nun nicht um gerade wahnsinnig hohe Beträge handelt, werden wir uns wohl nicht streiten, aber prinzipiell würde es mich schon interessieren, ob dies rechtens ist, und evtl. auf welcher Grundlage erfolgt.
Vielen Dank bereits vorab, für eure Bemühungen und ansonsten viele Grüße,
Axel

Hallo,
die Beitraege verjaehren 4 Jahre nach Ihrer Entstehung bzw. Faelligkeit.
Das heisst, das Beitraege aus Januar bis November 2008 am 31.12.2012
verjaehren wenn sie bis dahin nicht gefordert werden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

die Forderungen verjähren erst nach 4 Jahren, grundsätzlich können also noch Forderungen gestellt werden.

Bei fehlenden Kontoauszügen kann die Bank helfen. Geht es nicht um eine Neuberechnung wegen nue Einkünfte ?

Gruss

Barmer

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber meines Erachtens
sind es 4 Jahre.
Am 01.01.2013 wäre dann 2008 verjährt.
Durch das Schreiben der Kasse wird jedoch die Verjährung gehemmt.

VG Olaf