Hallo Jörg,
bei Gerichtskosten ist die Verjährungsfrist sogar 4 Jahre
(nach § 10 Gerichtskostengesetz)
hier mal der Text:
- Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch
rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich
oder in sonstiger Weise beendet ist.
Ok, das ist ein wichtiger Hinweis.
Also ganz ehrlich; wenn ich ein Gerichtsverfahren mit Kostenbescheid gehabt
hätte, könnte ich mich da heute noch dran erinnern, Verjährung hin oder her.
An das Verfahren erinnere ich mich auch, aber nicht an die Kostenbescheide. Die interessieren mich sowieso nicht, da ich wie erwähnt rechtsschutzversichert bin. Ich leite sie weiter und vergesse sie dann.
Lass Dir vom Gerichtsvollzieher die Stelle nennen, die die
Vollstreckung eingeleitet hat, ggf. hat der auch ein
Aktenzeichen von dort. Und dann einfach nochmal nachfragen.
Das habe ich, wie erwähnt, schon gemacht. Natürlich mit Aktenzeichen. Und einmal gemahnt. Aber die antworten nicht.
es ist also in Deinem Interesse möglichst schnell die Sache zu klären.
Zu klären versuche ich es ja. Erst durch ein Fax an das Landesamt, dann durch eine Mahnung. Und jetzt durch Anfrage hier.
Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht davon abhalten lassen,
dass Du keine Unterlagen hast. Der holt sich sein Geld, so oder so;
Da bin ich nicht so pessimistisch. Dass ich, wenn es unbedingt sein muss, den Betrag (es geht um ca. 300 EU) bezahlen kann, weiß er eh. Wir hatten bei seinem Besuch ein „normales“ Gespräch, er setzte mir vier Wochen Frist, gab mir die Adresse des Landesamtes und das Aktenzeichen. Und von meiner Kontaktaufnahme habe ich ihm Kopien zukommen lassen.
Sollte er am Ende aus formalen Gründen doch auf Zahlung bestehen müssen, müsste ich es halt tun. Aber es wäre doch albern, wenn ich dann eine Feststellungsklage (oder wie immer sich das nennen mag) einleiten müsste, um zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt war. Oder ob meine Rechtsschutzversicherung einen Fehler gemacht hat.
Und eins zum Schluss: Bevor ein Gericht oder eine Behörde einen
Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Vollstreckung einer Forderung
beauftragt werden in der Regel mehrere Mahnungen und Zahlungserinnerungen
verschickt. So überraschend sollte das also nicht gekommen sein 
Das denke ich auch. Aber es ist nicht so. Deshalb bin ich ja so ratlos und sagte, ich komme mir vor wie in Kafkas Schloss. 
Immer noch ratlos
Carsten