Verjährung von Gerichtskosten

Hallo,

vor zwei Wochen wollte bei mir ein Gerichtsvollzieher Geld abholen, für mich völlig überraschend. Das einzige, was aus seinen Unterlagen über die Hintergründe hervorging, war, dasses sich um Gerichtskosten handeln sollte für ein Verfahren, das ich im Jahr 2000 geführt habe.

„Normale“ Forderungen verjähren nach zwei Kalenderjahren. Ist das bei Gerichtskosten nicht ebenso?

Falls nicht: Ich habe an das Landesamt geschrieben, das den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gegeben hat. Die antworten aber einfach nicht.

Unterlagen aus dem Jahr 2000, in denen ich selbst nachgucken könnte, habe ich nicht mehr. Sie sind wegen des o. a. Verjährungstermins entsorgt.

Habe ich nach so langer Zeit, falls die Forderung berechtigt ist, nicht Anspruch auf eine Mahnung? Nicht zumindest ein Recht auf Auskunft? Vielleicht ist die Sache ja ein Irrtum? Oder ich habe den Beleg damals an meine Rechtsschutzversicherung weitergeleitet, und DIE haben die Zahlung versäumt?

Der Gerichtsvollzieher hat mir vier Wochen Frist gegeben. Aber wenn das landesamt nciht antwortet, hilft mir das nichts. Ich komme mir vor wie in Kafkas Schloss.

Gruß
Carsten

Hallo Carsten,

verjährt ist da gar nix. Noch nicht mal „normale“ Forderungen.

Die Verjährungsfrist beträgt nämlich generell 3 Jahre, ab Ende des Jahrs in der die Forderung entstanden ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Also ist in deinem Fall das Geld noch bis Ende diesen Jahres zu holen.

Gruß Ivo

??

Hallo,

Hallo auch,

Falls nicht: Ich habe an das Landesamt geschrieben, das den
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gegeben hat.

Das Landratsamt treibt Gerichtskosten ein??
MW macht das Gericht das selbst.
Wäre ja auch Quatsch, wenn das Gericht das Landratsamt beauftragt und dieses einen Gerichtsvollzieher (wieder bei Gericht!!) einschaltet.
Prüf das doch mal.

Unterlagen aus dem Jahr 2000, in denen ich selbst nachgucken
könnte, habe ich nicht mehr. Sie sind wegen des o. a.
Verjährungstermins entsorgt.

Bußgeldforderungen z.B. haben eine Vollstreckungsverjährung von drei Jahren - dazu kommen noch diverse Hemmungstatbestände.

Oder ich habe den Beleg damals an meine
Rechtsschutzversicherung weitergeleitet, und DIE haben die
Zahlung versäumt?

Ist eigentlich egal, da du zahlungspflichtig bist und nicht die Versicherung.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Auch so,

bei Gerichtskosten ist die Verjährungsfrist sogar 4 Jahre (nach § 10 Gerichtskostengesetz)
hier mal der Text:

  1. Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.

Wobei ich glaube, daß die Verjährungsfrist durch die eingeleitete Zwangsvollstreckung sogar unterbrochen wurde;d.h. sie verlängert sich automatisch nach hinten.

Also ganz ehrlich; wenn ich ein Gerichtsverfahren mit Kostenbescheid gehabt hätte, könnte ich mich da heute noch dran erinnern, Verjährung hin oder her.
Lass Dir vom Gerichtsvollzieher die Stelle nennen, die die Vollstreckung eingeleitet hat, ggf. hat der auch ein Aktenzeichen von dort. Und dann einfach nochmal nachfragen. Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht davon abhalten lassen, dass Du keine Unterlagen hast. Der holt sich sein Geld, so oder so; es ist also in Deinem Interesse möglichst schnell die Sache zu klären.

Und eins zum Schluss: Bevor ein Gericht oder eine Behörde einen Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Vollstreckung ein Forderung beauftragt werden in der Regel mehrere Mahnungen und Zahlungserinnerungen verschickt. So überraschend sollte das also nicht gekommen sein :wink:

Gruß Jörg

vor zwei Wochen wollte bei mir ein Gerichtsvollzieher Geld
abholen, für mich völlig überraschend. Das einzige, was aus
seinen Unterlagen über die Hintergründe hervorging, war,
dasses sich um Gerichtskosten handeln sollte für ein
Verfahren, das ich im Jahr 2000 geführt habe.

„Normale“ Forderungen verjähren nach zwei Kalenderjahren. Ist
das bei Gerichtskosten nicht ebenso?

Falls nicht: Ich habe an das Landesamt geschrieben, das den
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gegeben hat.
Die antworten aber einfach nicht.

Unterlagen aus dem Jahr 2000, in denen ich selbst nachgucken
könnte, habe ich nicht mehr. Sie sind wegen des o. a.
Verjährungstermins entsorgt.

Habe ich nach so langer Zeit, falls die Forderung berechtigt
ist, nicht Anspruch auf eine Mahnung? Nicht zumindest ein
Recht auf Auskunft? Vielleicht ist die Sache ja ein Irrtum?
Oder ich habe den Beleg damals an meine
Rechtsschutzversicherung weitergeleitet, und DIE haben die
Zahlung versäumt?

Der Gerichtsvollzieher hat mir vier Wochen Frist gegeben. Aber
wenn das landesamt nciht antwortet, hilft mir das nichts. Ich
komme mir vor wie in Kafkas Schloss.

Gruß
Carsten

Nachfrage…
Hallo Ivo,

verjährt ist da gar nix. Noch nicht mal „normale“ Forderungen.

Nicht das ich das in Frage stellen will, aber:

Die Verjährungsfrist beträgt nämlich generell 3 Jahre, ab Ende
des Jahrs in der die Forderung entstanden ist.
Also ist in deinem Fall das Geld noch bis Ende diesen Jahres
zu holen.

Hier scheine ich etwas nicht verstanden zu haben: die Forderung ist 2000 entstanden, 2000+3 = 2003, oder? Dann wäre die Forderung doch schon verjährt.

Verwirrt,

Anwar

Hi Anwar,

ich hoffe, es ist recht wenn ich antworte:smile:
Eine Verjährtungsfrist beginnt immer erst mit Beginn des Jahres, welches auf das Jahr folgt in dem die Forderung entstanden ist, also hier am 01.01.2001, deswegen endet sie am 31.12.2003 und die Forderung wurde bestimmt schon im letzten Jahr reklamiert

Gruß Jörg

Gruß Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Also ganz ehrlich; wenn ich ein Gerichtsverfahren mit
Kostenbescheid gehabt hätte, könnte ich mich da heute noch
dran erinnern, Verjährung hin oder her.

Naja, ob man irgendeinen Betrag von 200 Euro überwiesen hat oder nicht, das kann man doch mal vergessen?

Lass Dir vom Gerichtsvollzieher die Stelle nennen, die die
Vollstreckung eingeleitet hat, ggf. hat der auch ein
Aktenzeichen von dort. Und dann einfach nochmal nachfragen.

Problem ist, ohne Anwalt keine Akteneinsicht, du als Bürger bist für die nur zum Zwecke des Verurteilens existent, alles andere machen die vollwertigen Menschen (wegen der „Vollwertigkeit“ auch „Volljurist“ genannt) unter sich aus

Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht davon abhalten lassen,
dass Du keine Unterlagen hast. Der holt sich sein Geld, so
oder so; es ist also in Deinem Interesse möglichst schnell die
Sache zu klären.

Naja, ein Gerichtsvollzieher lässt schon mit sich reden, du kannst zum Beispiel erklären „Ich kümmere mich darum!“ dann gewinnst du Zeit. Vorsicht mit dem Konto, nenne ihm nicht deine Bankverbindung („Ich führe kein inländisches Konto, alle Transaktionen wickel ich über das Konto meiner Frau/ meiner Mutter… ab“), sonst kommt eine Kontopfändung über die 200 Euro, die deine Kreditwürdigkeit bei deiner Bank beeinträchtigen kann!

Und eins zum Schluss: Bevor ein Gericht oder eine Behörde
einen Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Vollstreckung
ein Forderung beauftragt werden in der Regel mehrere Mahnungen
und Zahlungserinnerungen verschickt. So überraschend sollte
das also nicht gekommen sein :wink:

Nein!

Gerichte sind steinzeitlich organisiert, da die Justiz ja weisungsungebunden ist. Das führt dazu, dass die Gerichte auch in bezug auf ihre Organisation die am schlechtesten geführten Behörden überhaupt sind, ineffizient und extrem bürokratisch. Das ist keine Seltenheit, dass Vorgänge erst verschlampt aber dann nach Ablauf von zwei Jahren plötzlich mit bürokratischer Akribie abgearbeitet werden. Natürlich ist das auch noch nach Bundesländern sehr unterschiedlich, da Justiz ja Ländersache ist.

Gruß,

Yoyi

Gruß Jörg

vor zwei Wochen wollte bei mir ein Gerichtsvollzieher Geld
abholen, für mich völlig überraschend. Das einzige, was aus
seinen Unterlagen über die Hintergründe hervorging, war,
dasses sich um Gerichtskosten handeln sollte für ein
Verfahren, das ich im Jahr 2000 geführt habe.

„Normale“ Forderungen verjähren nach zwei Kalenderjahren. Ist
das bei Gerichtskosten nicht ebenso?

Falls nicht: Ich habe an das Landesamt geschrieben, das den
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gegeben hat.
Die antworten aber einfach nicht.

Unterlagen aus dem Jahr 2000, in denen ich selbst nachgucken
könnte, habe ich nicht mehr. Sie sind wegen des o. a.
Verjährungstermins entsorgt.

Habe ich nach so langer Zeit, falls die Forderung berechtigt
ist, nicht Anspruch auf eine Mahnung? Nicht zumindest ein
Recht auf Auskunft? Vielleicht ist die Sache ja ein Irrtum?
Oder ich habe den Beleg damals an meine
Rechtsschutzversicherung weitergeleitet, und DIE haben die
Zahlung versäumt?

Der Gerichtsvollzieher hat mir vier Wochen Frist gegeben. Aber
wenn das landesamt nciht antwortet, hilft mir das nichts. Ich
komme mir vor wie in Kafkas Schloss.

Gruß
Carsten

Hallo,

Hallo auch,

Falls nicht: Ich habe an das Landesamt geschrieben, das den
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gegeben hat.

Das Landratsamt treibt Gerichtskosten ein??
MW macht das Gericht das selbst.

Nein, ich habe nicht Land"rats"amt, sondern Land"es"amt geschrieben. :smile:

Der genaue Titel ist „Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung“. Nach Auskunft des Gerichtsvollziehers hat das, obwohl der Name etwas völlig anderes aussagt, die Eintreibung ausstehender Rechtskosten für alle Gerichtsarten in Niedersachsen übernommen.

Gruß
Carsten

Hallo Carsten,

verjährt ist da gar nix. Noch nicht mal „normale“ Forderungen.

Die Verjährungsfrist beträgt nämlich generell 3 Jahre, ab Ende
des Jahrs in der die Forderung entstanden ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Hallo Ivo,

danke für den Hinweis, ich hatte zwei Jahre im Kopf.
Aber in meinem Fall sind auch drei Kalenderjahre schon vorbei.

Gruß
Carsten

Hallo Jörg,

bei Gerichtskosten ist die Verjährungsfrist sogar 4 Jahre
(nach § 10 Gerichtskostengesetz)
hier mal der Text:

  1. Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren
    nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch
    rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich
    oder in sonstiger Weise beendet ist.

Ok, das ist ein wichtiger Hinweis.

Also ganz ehrlich; wenn ich ein Gerichtsverfahren mit Kostenbescheid gehabt
hätte, könnte ich mich da heute noch dran erinnern, Verjährung hin oder her.

An das Verfahren erinnere ich mich auch, aber nicht an die Kostenbescheide. Die interessieren mich sowieso nicht, da ich wie erwähnt rechtsschutzversichert bin. Ich leite sie weiter und vergesse sie dann.

Lass Dir vom Gerichtsvollzieher die Stelle nennen, die die
Vollstreckung eingeleitet hat, ggf. hat der auch ein
Aktenzeichen von dort. Und dann einfach nochmal nachfragen.

Das habe ich, wie erwähnt, schon gemacht. Natürlich mit Aktenzeichen. Und einmal gemahnt. Aber die antworten nicht.

es ist also in Deinem Interesse möglichst schnell die Sache zu klären.

Zu klären versuche ich es ja. Erst durch ein Fax an das Landesamt, dann durch eine Mahnung. Und jetzt durch Anfrage hier.

Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht davon abhalten lassen,
dass Du keine Unterlagen hast. Der holt sich sein Geld, so oder so;

Da bin ich nicht so pessimistisch. Dass ich, wenn es unbedingt sein muss, den Betrag (es geht um ca. 300 EU) bezahlen kann, weiß er eh. Wir hatten bei seinem Besuch ein „normales“ Gespräch, er setzte mir vier Wochen Frist, gab mir die Adresse des Landesamtes und das Aktenzeichen. Und von meiner Kontaktaufnahme habe ich ihm Kopien zukommen lassen.

Sollte er am Ende aus formalen Gründen doch auf Zahlung bestehen müssen, müsste ich es halt tun. Aber es wäre doch albern, wenn ich dann eine Feststellungsklage (oder wie immer sich das nennen mag) einleiten müsste, um zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt war. Oder ob meine Rechtsschutzversicherung einen Fehler gemacht hat.

Und eins zum Schluss: Bevor ein Gericht oder eine Behörde einen
Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Vollstreckung einer Forderung
beauftragt werden in der Regel mehrere Mahnungen und Zahlungserinnerungen
verschickt. So überraschend sollte das also nicht gekommen sein :wink:

Das denke ich auch. Aber es ist nicht so. Deshalb bin ich ja so ratlos und sagte, ich komme mir vor wie in Kafkas Schloss. :smile:

Immer noch ratlos
Carsten

Hi Carsten,

Deshalb bin ich ja
so ratlos und sagte, ich komme mir vor wie in Kafkas Schloss.

Vermute mal, Du verwechselst das mit Kafkas „Der Prozess“. Vielleicht liegt darin Dein Irrtum?
Gruß,
Anja

so ratlos und sagte, ich komme mir vor wie in Kafkas Schloss.

Vermute mal, Du verwechselst das mit Kafkas „Der Prozess“.

Hallo Anja,

mag sein, dass du Recht hast. Aber weil ich im Moment nicht die Zeit habe, beide Bücher noch mal zu lesen, habe ich in meine Literaturgeschichte geguckt. Und da steht:

Franz Kafka … der den Menschen im höllischen Getriebe der Welt zeigt, wie er den anonymen, unanangreifbaren Gewalten hoffnungslos ausgeliefert ist.

Und genauso fühle ich mich im Moment.

Gruß
Carsten

Hallo!

Oder ob meine
Rechtsschutzversicherung einen Fehler gemacht hat.

Also wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast oder damals gehabt hattest, dann musst du den jetzigen Sachverhalt sofort melden, es ist dafür aber eh schon reichlich spät. Sollte sich nämlich eine Nachforderung ergeben, so muss das im Normalfall die Rechtsschutzversicherung zahlen, wenn du aber selbst herumdokterst, ohne eine Versicherungsmeldung zu machen, könnte diese leistungsfrei werden.

Gruß
Tom

Dem GV muß normalerweise der Schuldtitel vorliegen. Hat er ihn dir nicht gezeigt ?? Ohne Titel wird er nicht tätig.