Verjährung von Kontogebühren

Wann verjähren Kosten, die aus einem nicht mehr benutzten Konto (z.B. Girokonto) entstehen? Ich gehe davon aus, dass der Kontoeigner seit über 10 Jahren nichts mehr von der kontoführenden Bank gehört hatte und davon ausging, dass das Konto bereits seit Jahren gelöscht war.
Wenn die Bank dieses Konto nun nicht gelöscht hat und immer weiter Kontoführungsgebühren aufgelaufen sind, können diese dann nachträglich eingefordert werden?

Servus,

Alle Banken müssen regelmäßig einen Rechungsabschluss erstellen.
Dabei wird ein Kontoauszug verschickt auf dem ja dann die Kontoführungsgebühren des letzten Quartals aufgeführt sind. Wenn der Kontoinhaber unbekannt verzogen ist kann dieser nicht zugestellt werden und wird an die Bank zurück gegeben. Diese wird nun über die Meldebehörde den neuen Wohnort ausfindig machen und dann den Kontoauszug dorthin schicken. Daher weiß der Kontoinhaber von dem noch immer bestehenden Konto.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Martin

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Hallo Martin,

vielen Dank. Deine Antwort hilft mir weiter.

Gruß
Saskia

Hallo!
Die Antwort fällt ein bisschen zu knapp aus.
Richtig ist, dass die Bank regelmäßig Rechnungsabschlüsse erstellt und zusendet. Der Kunde hat hier die Pflicht, diesen zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang zu widersprechen.
So, jetzt gibt es verschiedene Szenarien:

  • Kunde bekommt Post, schmeißt sie weg, weil er sich denkt, dass das Konto nicht mehr besteht. Kann die Bank nachweisen, dass die Auszüge an die richtige Adresse versendet wurden, muss der Kunde die Abschlüsse auch bezahlen.

  • Kunde ist unbekannt verzogen (gemäß AGB ist er verpflichtet, seine neue Adresse anzugeben), Bank macht Adressermittlung. Bei erfolgreicher wird Abschluss zugestellt, bei erfolgloser kommt er zurück. In diesem Fall kann die Bank das Konto auflösen wg unbekannt verzogen (wie sich die Bank verhält, kommt auf den Kontostand an).

Daher bezweifle ich, ob hier die Verjährung beginnt, da die Bank ja nachweisen kann, dass sie an die angegebene Adresse die Auszüge versenden konnte.

Aber selbst wenn die Verjährung begonnen hat… für die letzten drei Jahre ist die Verjährung nicht eingetreten, d.h. für ingesamt 12 Abschlüsse (4 pro Jahr) ist auf jeden Fall zu zahlen.

Grüße

Deli

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