HALLO;
WERDE AUS DEM GESCHILDERTEN SACHVERHALT NICHT SO RICHTIG SCHLAU: WENN DIE BANK BIS DATO KEIN GELD HABEN WOLLTE; ist da dir gegenüber nach meinem Einschätzung nix verjährt. Haben die allerdings Zahlungsaufforderung geschickt, du und die daraufhinn jahrelang nix gemacht, auch kein Mahnbescheid oder so, könnte verjährung eingetreten sein. Ein Blick in die eigene Schufa hilft hier weiter. Vom Grundsatz wäre dann noch zu klären ob es die übliche Selbstschuldnerische Haftung war oder vielleicht eine AUsfallbürgschaft und ob die seinerzeit dich als Bürgen überhaupt anerkennen hätten dürfen. Da die einkommenslage damals wohl null war ( pfändbarer Anteil) hätten die aufgrund Ihrer Sorgfaltspflicht vielleicht gar keinen Kredit geben dürfen. Somit wärst du auch fein raus.
Wenn deine Schufa sauber ist und kein Mahnbescheid vorliegt, würde ich ähnllich wie dein Anwalt erst mal gar nichts tun.
In allen an deren Fällern noch mal so genau wie möglich beschreiben wann was passiert ist. Vom Grundsatz her bin ich aber kein Rechtsanwalt und wenn deiner dein Vertrauen nicht mehr hat, zur Rechtsschutz und den Anwalt sofort wechseln.
Gruss
Volker