Hallo, liebe Rechtsexperten!
Unser Ex-Vermieter fordert per Mahnbescheid nach unserem Auszug eine halbe Monatsmiete von uns ein, die im Jahr 2000 seiner Meinung nach nicht bezahlt worden ist, was nicht stimmt! Die Miete wurde in bar an ihn direkt ausbezahlt. Beleg gibts keinen mehr. Soweit ich weiß, ist 1. diese Mietforderung seit 31.12.2004 verjährt. 2. bin ich doch nicht verpflichtet, Belege 11 Jahre lang aufzubewahren? Wie ist hier die Rechtslage?
Der Richter hat die Verjährung ignoriert und bereits dem Kläger recht gegeben! Wir sind wütend! Aber aufgrund des niedrigen Streitwertes haben wir leider keine Möglichkeit das Urteil anzukämpfen. 225 Euro sind trotzdem für uns viel Geld! Nun hat der Sack zweimal kassiert, nur, weil der Beleg nicht mehr aufzufinden ist.
Danke für deine Mühe, lieber Experte!
Gruß BriSee
Liebe® BriSee,
es gab ein Verfahren vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht.
Es wurde ein Urteil gesprochen, welches sicherlich aus der Schilderung
so, nicht nach zu vollziehen ist ! Da muss es noch andere entscheidungs-
relevante Sachverhalte gegeben haben, die hier keine Erwähnung gefunden
haben.
Das Urteil hätte hinsichtlich seiner rechtlichen und tatsächlichen Aspekten in einer
Berufung überprüft werden können.
Daher sind die gestellten Fragen nicht mehr von Interesse - das Urteil hat nunmehr
abschließend „Fakten“ geschaffen …