Verjährung von Mietnebenkostenabrechnungen

Hallo! Folgende Problemstellung:

Ein Mieter erhält im Jahre 2007 eine Mietnebenkostenabrechnung. Er vergisst diese Abrechnung zu bezahlen.

Im August 2009 ereilt ihn eine Zahlungsaufforderung für genau diese Nebenkostenabrechnung.
Ist er verpflichtet diese jetzt noch zu bezahlen?
Die letzte Abrechnung (also die, nach der vergessenen) hat er Anstandslos beglichen.

Gibt es für so etwas Verjährungsfristen etc. bzw. Möglichkeiten eine Zahlung zu verweigern?

viele Grüße,

David.

Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Abrechnung der Kosten n 2007 - Verjährung also am 31.12.2010.

Hallo! Danke für die rasche Anwort.

Gilt dieses auch dann, wenn der Vermieter in dieser Zeit gewechselt hat? Die Objekte, um die es sich handelt, werden zwangsverwaltet. Dieser Verwalter hat in der zwischenzeit gewechselt und die offenen Forderungen vom vorherigen Verwalter übernommen. Dieser Wechsel ist allerdings auch schon vor über einem Jahr geschehen, erst jetzt kommt die Zahlungsaufforderung.

Gruß, David.

Ein Eigentümerwechsel spielt dabei keine Rolle. Es kommt alleine darauf an, ob die Abrechnung damals rechtzeitig zugegangen ist. Die Abrechnung muss dem Mieter damals spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.