Verjährung von Nebenkosten, wenn der Mieter auch M

Guten Tag,

normalerweise verjährt ja die Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr, wenn der Vermieter es „verschläft“, die Kosten in Rechnung zu stellen.
Jetzt stellt euch mal folgende Situation vor: Das Haus wird von einem Mieter bewohnt, der gleichzeitig auch zu 1/4 Miteigentümer des Hauses ist.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung aus? Denn theoretisch schuldet sich der Mieter ja selbst Geld und ist für das Nichterstellen mitverantwortlich, oder?

Danke und viele Grüße

Interessante Situation aber ich denke das aus dem Mietverhältnis im Falle einer Nachzahlung er das Recht hat diese abzulehnen. Allerdings kommt er an seinem 1/4 Miteigentumsanteil nicht vorbei und muß diese „Anteil“ bezahlen.