Guten Tag,
normalerweise verjährt ja die Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr, wenn der Vermieter es „verschläft“, die Kosten in Rechnung zu stellen.
Jetzt stellt euch mal folgende Situation vor: Das Haus wird von einem Mieter bewohnt, der gleichzeitig auch zu 1/4 Miteigentümer des Hauses ist.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung aus? Denn theoretisch schuldet sich der Mieter ja selbst Geld und ist für das Nichterstellen mitverantwortlich, oder?
Danke und viele Grüße