Verjährung von Nebenkostenabrechnungen

Mein Vermieter rechnet mit unterschiedlichen Zeiträumen ab:Grundsteuer,Versicherungen, Müll etc. kalenderjährlich, Wärme und Wasser von September bis August. Am 12.04.2010 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung, darin enthalten die Abrechnung von gemieteten Wärmezählern für den Zeitraum vom 01.02.2008 bis 31.08.2009. Gibt es hierfür eine Teilverjährung?

Hallo Erik,

vielen Dank für Deine Frage.

Ich habe eine Suchmaschine fragen müssen und sie konnte weiterhelfen. Siehst du hier:

http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-ist-die-ver…

Viele Grüße Jörg

Hallo Erik,

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Ich habe eine Suchmaschine fragen müssen und sie konnte :weiterhelfen. Siehst du hier:

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Viele Grüße Jörg

Vielen Dank für die Info, Jörg
Herzliche Grüße
Erik