Hallo,
vielen Dank für die Info. Es war eine Zeugenanhörung und damit
dürfte sich der Fall erledigt haben.
Hi,
hast wohl recht.
Wie auch immer - die Behörde kennt die Fristen und hat sich
dennoch über 2,5 Monate Zeit gelassen, bevor sie die
Zeugenanhörung versendet hat. Ich bin sehr froh drum.

Eine Frage habe ich dennoch:
„Übrigens: die Polizei ermittelt auch schon mal unter Vorlage
der Fotos in der Nachbarschaft - Das Gerede ist immer toll,
was dann entsteht.“ - Ist dies eigentlich verhältnismäßig?
Gerichtlich schon oft entschieden: JA
Meiner Meinung nach ist dies ein Verstoß gegen die
informationelle Selbstbestimmung, denn eine Menge
Informationen werden vom Staat gesammelt und veröffentlicht:
- Person X ist zu schell gefahren
- Person X ist Beschuldigter eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Person X war am xxx in yyy
wird nicht bekannt gegeben - es wird nur ein Foto gezeigt.
- Person Y war Beifahrer (was besonders brisant werden könnte)
Beifahrer werden nicht gezeigt. Eine Ausschnittvergrößerung wird nur vom Fahrer gemacht.
NB: Was glaubst du, wieviel Leute jeden Tag in der Bußgeldstelle auftauchen und ihr Parkknöllchen bezahlen wollen weil „Mein Mann (Frau) darf nicht wissen, dass ich in B. war“
Dies alles geht meine Nachbarn nicht an und der Staat müsste
diese Informationen nicht öffentlich zugänglich machen, wenn
es noch die „gute alte Radarfalle“ mit anschließendem
Rauswinken geben würde.
Jajajajajaja
und dann meckern, „ob die Plizei nichts Besseres zu tun hat“.
Wenn man durch die „modernen“ Techniken Personal einsparen kann, wird es auch gemacht - im Interesse des Steuerzahlers.
Diese Methode ist dem Staat aber zu
teuer/unpraktisch/ineffizient und deshalb wählt er ein anderes
Mittel. War es nicht mal so, dass immer das geeignete und
verhältnismäßige Mittel gewählt werden muss, was den
geringsten Grundrechteingriff bedeutet?
Stimmt. Ist immer noch so.
Aber über die Verhältnismäßigkeit ist halt schon oft gerichtlich entschieden worden.
Ach ja: Die Kosten für dieses Verfahren werden durch die Geldbuße und die Gebühren bei weitem nicht wieder reingeholt.
Vielleicht solltest du dir im Klaren sein: jede Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Tat.
Daher scheint die Befragung der Nachbarschaft aus zwei Gründen
unrechtmäßig zu sein:
- Sie ist unverhältnismäßig.
- Es gibt ein geeigneteres Mittel, welches weniger in die
Grundrechte der Bürger eingreift.
s.o.
Wenn möglich wird allerdings auch schon mal ein Abgleich mit dem Foto beim Einwohnermeldeamt gemacht.
Ich persönlich glaube ja, dass die einige Polizeibeamte
Effizienz häufig vor Rechtmäßigkeit stellen. Dabei verfährt
man sicher nach dem Motto „Wo kein Kläger da kein Richter.“.
Und tatsächlich kennt ja kaum ein Bürger seine Rechte.
Diese Unterstellungen muss ich mir verbitten.
Gerade heute, wo jedes Tätigwerden der Behörde durch drei Instanzen hindurch geklagt wird, kann sich keine Behörde das leisten, was du da schreibst.
Sei froh, dass du an eine langsam arbeitende Behörde geraten bist - hier in BN wäre dir das nicht passiert (zumindest nicht zu meinen besten Zeiten
)
Gruß
HaWeThie