Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Hallo zusammen,
für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige Verjährungsfrist. Mich würde interessieren, was innerhalb dieser drei Monate passieren muss, um der Frist gerecht zu werden.

Am Beispiel:
Bei einer Radarkontrolle wurde mit meinem (Firmen-)Wagen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit übertreten. Das Fahrzeug ist auf meinen Arbeitgeber zugelassen, welcher die Zeugenanhörung 10 Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist erhielt. Ich erhielt die Zeugenanhörung 15 Tage später, weiss aber nicht, wer zu diesem Zeitpunkt Fahrzeugführer war (ich, meine Frau oder ein Kollege). Folglich kann ich keine Aussage zum Fahrzeugführer machen (ich werde aber um das Lichtbild bitten). Offensichtlich kann der Beschuldigte daher erst nach mehr als drei Monaten ermittelt werden.

Frage:
Ist die Ordnungswidrigkeiten dann schon verjährt?

Gruß der Janus

Hallo zusammen,

Hallo alleine,

für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige
Verjährungsfrist.

Stimmt nicht so ganz, bei VerkehrsOwi jedoch bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides richtig.
Üblicherweise beträgt dier Verjährungsfrist sechs Monate „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“.

Mich würde interessieren, was innerhalb
dieser drei Monate passieren muss, um der Frist gerecht zu
werden.

Am Beispiel:
Bei einer Radarkontrolle wurde mit meinem (Firmen-)Wagen die
zugelassene Höchstgeschwindigkeit übertreten. Das Fahrzeug ist
auf meinen Arbeitgeber zugelassen, welcher die Zeugenanhörung
10 Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist erhielt. Ich erhielt
die Zeugenanhörung 15 Tage später,

War das jetzt ein Anhörungsbogen („Ihnen wird zu Last gelegt, folgende …“)oder eine Zeugenvernehmung nach dem Motto „Mit Ihrem Fahrzeug wurde eine OWi begangen. Teilen Sie uns bitte mit…“.

Im ersteren Fall ist der Verjährung dir gegenüber unterbrochen, wenn das Schreiben innerhalb der drei Monate vom zuständigen Sachbearbeiter unterzeichnet wurde (wann es bei dir ankommt, ist unerheblich).

weiss aber nicht, wer zu
diesem Zeitpunkt Fahrzeugführer war (ich, meine Frau oder ein
Kollege).

Bei nem Firmenwagen? Wem willst du das erzählen.
Schreibt dein Chef dir nicht vor, über die Fahren Buch zu führen? Setzt du Kosten nicht von der Steuer ab???

Folglich kann ich keine Aussage zum Fahrzeugführer
machen (ich werde aber um das Lichtbild bitten).
Offensichtlich kann der Beschuldigte daher erst nach mehr als
drei Monaten ermittelt werden.

Frage:
Ist die Ordnungswidrigkeiten dann schon verjährt?

Anscheinend ja, da ja wohl der Fahrer nicht innerhalb der Frist ermittelt wurde.
Ausnahme: du bist gefahren - dann gilt das oben gesagte.

Übrigens: die Polizei ermittelt auch schon mal unter Vorlage der Fotos in der Nachbarschaft - Das Gerede ist immer toll, was dann entsteht.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
vielen Dank für die Info. Es war eine Zeugenanhörung und damit dürfte sich der Fall erledigt haben.

Übrigens darf ich den Firmenwagen tatsächlich privat nutzen, d.h. ich und meine Frau dürfen den PKW führen. Darüber hinaus ist kann ich auch andere Personen fahren lassen, so lange ich im Fahrzeug bin (bei langen Fahrten ist dies extrem praktisch). Abschließend können wir uns unseren Fahrzeugtyp selber aussuchen, so dass die Kollegen mit den kleinen, schnellen Autos am Wochenende gerne mal meinen Kombi nehmen. Da wir die Fahrzeuge pauschal versteuern, führen wir auch keine Fahrtenbücher.

Wie auch immer - die Behörde kennt die Fristen und hat sich dennoch über 2,5 Monate Zeit gelassen, bevor sie die Zeugenanhörung versendet hat. Ich bin sehr froh drum.

Eine Frage habe ich dennoch:
„Übrigens: die Polizei ermittelt auch schon mal unter Vorlage der Fotos in der Nachbarschaft - Das Gerede ist immer toll, was dann entsteht.“ - Ist dies eigentlich verhältnismäßig? Meiner Meinung nach ist dies ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, denn eine Menge Informationen werden vom Staat gesammelt und veröffentlicht:

  • Person X ist zu schell gefahren
  • Person X ist Beschuldigter eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Person X war am xxx in yyy
  • Person Y war Beifahrer (was besonders brisant werden könnte)
  • […]

Dies alles geht meine Nachbarn nicht an und der Staat müsste diese Informationen nicht öffentlich zugänglich machen, wenn es noch die „gute alte Radarfalle“ mit anschließendem Rauswinken geben würde. Diese Methode ist dem Staat aber zu teuer/unpraktisch/ineffizient und deshalb wählt er ein anderes Mittel. War es nicht mal so, dass immer das geeignete und verhältnismäßige Mittel gewählt werden muss, was den geringsten Grundrechteingriff bedeutet?

Daher scheint die Befragung der Nachbarschaft aus zwei Gründen unrechtmäßig zu sein:

  1. Sie ist unverhältnismäßig.
  2. Es gibt ein geeigneteres Mittel, welches weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift.

Ich persönlich glaube ja, dass die einige Polizeibeamte Effizienz häufig vor Rechtmäßigkeit stellen. Dabei verfährt man sicher nach dem Motto „Wo kein Kläger da kein Richter.“. Und tatsächlich kennt ja kaum ein Bürger seine Rechte.

Hallo,
vielen Dank für die Info. Es war eine Zeugenanhörung und damit
dürfte sich der Fall erledigt haben.

Hi,
hast wohl recht.

Wie auch immer - die Behörde kennt die Fristen und hat sich
dennoch über 2,5 Monate Zeit gelassen, bevor sie die
Zeugenanhörung versendet hat. Ich bin sehr froh drum.

:wink:

Eine Frage habe ich dennoch:
„Übrigens: die Polizei ermittelt auch schon mal unter Vorlage
der Fotos in der Nachbarschaft - Das Gerede ist immer toll,
was dann entsteht.“ - Ist dies eigentlich verhältnismäßig?

Gerichtlich schon oft entschieden: JA

Meiner Meinung nach ist dies ein Verstoß gegen die
informationelle Selbstbestimmung, denn eine Menge
Informationen werden vom Staat gesammelt und veröffentlicht:

  • Person X ist zu schell gefahren
  • Person X ist Beschuldigter eines
    Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Person X war am xxx in yyy

wird nicht bekannt gegeben - es wird nur ein Foto gezeigt.

  • Person Y war Beifahrer (was besonders brisant werden könnte)

Beifahrer werden nicht gezeigt. Eine Ausschnittvergrößerung wird nur vom Fahrer gemacht.

NB: Was glaubst du, wieviel Leute jeden Tag in der Bußgeldstelle auftauchen und ihr Parkknöllchen bezahlen wollen weil „Mein Mann (Frau) darf nicht wissen, dass ich in B. war“

Dies alles geht meine Nachbarn nicht an und der Staat müsste
diese Informationen nicht öffentlich zugänglich machen, wenn
es noch die „gute alte Radarfalle“ mit anschließendem
Rauswinken geben würde.

Jajajajajaja
und dann meckern, „ob die Plizei nichts Besseres zu tun hat“.
Wenn man durch die „modernen“ Techniken Personal einsparen kann, wird es auch gemacht - im Interesse des Steuerzahlers.

Diese Methode ist dem Staat aber zu
teuer/unpraktisch/ineffizient und deshalb wählt er ein anderes
Mittel. War es nicht mal so, dass immer das geeignete und
verhältnismäßige Mittel gewählt werden muss, was den
geringsten Grundrechteingriff bedeutet?

Stimmt. Ist immer noch so.
Aber über die Verhältnismäßigkeit ist halt schon oft gerichtlich entschieden worden.
Ach ja: Die Kosten für dieses Verfahren werden durch die Geldbuße und die Gebühren bei weitem nicht wieder reingeholt.
Vielleicht solltest du dir im Klaren sein: jede Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Tat.

Daher scheint die Befragung der Nachbarschaft aus zwei Gründen
unrechtmäßig zu sein:

  1. Sie ist unverhältnismäßig.
  2. Es gibt ein geeigneteres Mittel, welches weniger in die
    Grundrechte der Bürger eingreift.

s.o.
Wenn möglich wird allerdings auch schon mal ein Abgleich mit dem Foto beim Einwohnermeldeamt gemacht.

Ich persönlich glaube ja, dass die einige Polizeibeamte
Effizienz häufig vor Rechtmäßigkeit stellen. Dabei verfährt
man sicher nach dem Motto „Wo kein Kläger da kein Richter.“.
Und tatsächlich kennt ja kaum ein Bürger seine Rechte.

Diese Unterstellungen muss ich mir verbitten.
Gerade heute, wo jedes Tätigwerden der Behörde durch drei Instanzen hindurch geklagt wird, kann sich keine Behörde das leisten, was du da schreibst.

Sei froh, dass du an eine langsam arbeitende Behörde geraten bist - hier in BN wäre dir das nicht passiert (zumindest nicht zu meinen besten Zeiten :wink: )

Gruß
HaWeThie

1 Like

Hi,

Im ersteren Fall ist der Verjährung dir gegenüber
unterbrochen, wenn das Schreiben innerhalb der drei Monate vom
zuständigen Sachbearbeiter unterzeichnet wurde (wann es bei
dir ankommt, ist unerheblich).

ja, das war bei mir auch schon mal so. Brief kam nach über 3 Monaten an, aufgedruckt war ein Datum lange vor der Verjährungsfrist. Wann es tatsächlich bearbeitet wurde, kann natürlich der Bürger nicht nachvollziehen.

Würde mich ja mal brennend interessieren, ob so eine Dreistigkeit mir als Privatmann auch zugestanden wird. Schreib einfach ein anderes Datum drauf und schwups, sind meine Anspruche nicht verjährt…

Übrigens: die Polizei ermittelt auch schon mal unter Vorlage
der Fotos in der Nachbarschaft - Das Gerede ist immer toll,
was dann entsteht.

Da lobe ich mir doch mein Stadtleben. Sollen sie doch fragen wer der denen unbekannt Typ am Steuer ist :wink:

Jame~

Hi,

Hallo zurück,

ja, das war bei mir auch schon mal so. Brief kam nach über 3
Monaten an, aufgedruckt war ein Datum lange vor der
Verjährungsfrist. Wann es tatsächlich bearbeitet wurde, kann
natürlich der Bürger nicht nachvollziehen.

Nach Gesetz und Rechtsprechung ist das Datum der Bearbeitung durch den Sachbearbeiter maßgeblich. Das führt u.a. dazu, dass einfache Sachverhalte (Falschparken und so) zwar im Verwarnungsverfahren durch einen Computer erledigt werden könnten, aber immer der Vorgang von einem Menschen kontrolliert und abgezeichnet werden muss.
Die Rechtsprechung hat übrigens einen Geschäftslauf von bis zu sechs Wochen als zulässig erkannt - d.h. zwischen Unterzeichnung eines Schreibens und der Aufgabe zr Post kann diese Zeit durch interne Verfahrensablaufe vergehen.

Würde mich ja mal brennend interessieren, ob so eine
Dreistigkeit mir als Privatmann auch zugestanden wird. Schreib
einfach ein anderes Datum drauf und schwups, sind meine
Anspruche nicht verjährt…

Leider nein. Bei Schreiben an Behörden gilt immer der Eingang bei der Behörde.
Abgesehen davon: Wenn ein Sachbearbeiter ein Schreiben rückdatiert, dann begeht er eine Urkundenfälschung - das kann bis zur Entlassung aus dem Dienst führen.

Gruß
HaWeThie