wer kann weiterhelfen:
A. hat sich vor 15 Jahren von H. (Vater) Geld geliehen. Sie unterschrieb eine Erklärung, dass sie das Geld, sobald es ihr möglich ist, zurück zahlt. H., inzwischen verstorben, hat sich aber auch zu Lebzeiten weder um A. noch um die ausstehende Geldsumme gekümmert. Deshalb ging A. davon aus, dass sich die ganze Angelegenheit erledigt hat.
Nun bekam A. von der 2. Frau von H. per Anwalt mitgeteilt, dass sie die Geldsumme zurück fordert.
Wie sieht es aus mit der Verjährung von Privatschulden?
Ich danke euch jetzt schon für euer Interesse und eure Hilfe.
Die Forderung, um die es hier geht, ist der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens. Voraussetzung für diesen Rückzahlungsanspruch ist grundsätzlich die Kündigung des Darlehens. Erst damit entsteht der Anspruch, und erst damit beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. Wenn man sich also nun auf den Standpunkt stellt, dass erst das Anwaltsschreiben die Kündigung darstellt, beginnt die Verjährungsfrist jetzt erst zu laufen.
Man könnte vielleicht auch konstruieren, dass das Darlehen schon früher zur Rückzahlung fällig war, weil ja vereinbart wurde, dass es zurückgezahlt werden muss, sobald die Schuldnerin genügend Geld hat. Das ist aber recht gewagt.