angenommen eine Leitsung würde im laufe des Jahres 2011 erbracht und die Rechnung wird erst im Jahr 2013 erstellt, dabei würde es sich um die Honorrarrechnung eines Architekten handeln.
Setzt die 3 jährige Verjährungsfrisst zum 31.12.2011 (Leistungserbringung) oder zum 31.12.2013 (Rechnungsstellung) ein?
wird der Betrag nicht nach Bauabnahme fällig?Also beginnt die Verjährung am Ende des Jahres zu laufen?
Und wird die Verjährung nicht durch Rechnungsstellung gehemmt, also beginnt von vorne?