Hallo
Angenommen, jemand hat im August 2002 ein Rechnung über,sagen wir mal, Baustoffe erhalten. Jetzt, im Februar 2005, kommt eine Zahlungserinnerung. Derjenige kann sich aber nur noch sehr wage an diese Sache erinnern. Zumindest denkt er, er hätte schon gezahlt. Ein Anruf bei der Firma um nochmalige Kontrolle der Rechnung wurde mit Übersendung der 1.Mahnung beantwortet.
Derjenige hatte mal gelesen das eine Verjährung nach 2 Jahren, ohne Zahlungsaufforderung, eintritt.
Irrt derjenige sich da? Würde das hier greifen?
Vielen Dank für Hinweise
Mel
Hallo Mel,
ich wäre mir da nicht so sicher … siehe BGB
§195 Regelmäßige Verjährungsfrist (gültig ab 01.01.2002)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste…
Die Rechnung wäre also erst am 31.12. verjährt und mit der 1. Mahnung ist dein Bekannter noch gut weg gekommen. Angenommen, die AGB hätten eine Zahlungsfrist mit dem Hinweis bei Nichtzahlung auf Verzugszinsen…
Lieben Gruss
Asmodine