mal eine Frage. Wie sind eigentlich die Verjährungsfristen von Rechnungen für Zeitschriftenabos?
Angenommen Person A bekommt einen Schrieb von einem Inkassounternehmen und wir aufgefordert ausstehende Rechnungen zu begleichen die vom 28.04.03-15.05.03 sind. Es sind aber keine Mahnungen oder Rechnungen bei der Person dafür angekommen.
aufgefordert ausstehende Rechnungen
zu begleichen die vom 28.04.03-15.05.03 sind. Es sind aber
keine Mahnungen oder Rechnungen bei der Person dafür
angekommen.
Hallo,
die Ansprüche aus den Abbos verjähren im konkreten Fall erst zum 31.12.2006 um 24 Uhr (wenn wirklich keine Mahnungen gekommen wären). Nun heisst es zahlen!
Nebenbei: eine Rechnung bezahlt man, wenn die Rechnung kommt, nicht erst wenn die Mahnung kommt. Eine Mahnung ist nicht nötig, nach der Verzug der Rechnung kann man auch direkt einen Anwalt zu Gericht schicken und dann zahlt der Nicht-zahlen-wollende das mit!
mal eine Frage. Wie sind eigentlich die Verjährungsfristen von
Rechnungen für Zeitschriftenabos?
Rechnungen verjähren nicht sondern Forderungen. Dies tun sie regelmäßig innerhalb von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem sie entstanden.
Nebenbei: eine Rechnung bezahlt man, wenn die Rechnung kommt,
nicht erst wenn die Mahnung kommt. Eine Mahnung ist nicht
nötig, nach der Verzug der Rechnung kann man auch direkt einen
Anwalt zu Gericht schicken und dann zahlt der
Nicht-zahlen-wollende das mit!
Entstandene Rechnungen wurden auch bezahlt, deshalb kommt das Schreiben aus heiterem Himmel!
Entstandene Rechnungen wurden auch bezahlt, deshalb kommt das
Schreiben aus heiterem Himmel!
Hallo,
in dem Fall sollte man sich also nicht auf „Verjährung“ etc. berufen, sondern auf das Erlöschen der Forderung wegen Zahlung. Zahlung raussuchen auf Kontoauszug (ggf. von Bank nachfordern) und dann bei Inkasso anrufen und klarstellen.