Verjährung von Rechnungen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Okt. 2007 eine Eigentumswohung gekauft. Es handelt sich um eine Wohung in einem komplett neu sanierten Altbau. Da das Gesamteigentum noch nicht abgenommen ist bzw. auch in meinem Sondereigentum noch nicht alles erledigt ist, habe ich auch noch nicht komplett gezahlt und stehe noch nicht im Grundbuch.

Der Bauleiter ist auch der Verkäufer (wenn es auch offiziell eine Strohfrau gibt, seine Ex). Als ich damals als erste meiner Wohnung bezog (ich lebte ein ganzes Jahr alleine dort) war der Bauleiter mir noch wohl gesonnen und hat mir den ein oder anderen Gefallen getan, z.B. mehrere Lampen aufgehängt. Es war nie die Rede davon, daß er dafür Lohn will - dann hätte ich es von Freunden machen lassen.

Nun (die ganzen Gefälligkeiten fanden vor rund 3 1/2 Jahren statt) stellt er mir auf einmal eine unverschämt hohe Rechnung darüber, u.a. mit angeblichen Sachen, die nie statt gefunden haben.

Ist das Ganze nicht eh schon verjährt? Kann er mir solche Dinge (wie diese Lampenmontagen) überhaupt auf einmal in Rechnung stellen?

Mit freundlichem Gruß

Sylvia Weiß

Sehr geehrte Frau Weiß,

das sieht in der Tat nach Verjährung aus, wobei die Verjährungfrist bei Werkverträgen in der Regel mit der Schlussrechnung zu laufen beginnt. Ich würde mich aber in jedem Fall erst einmal darauf berufen. Sollte der Bauherr es damit nicht bewenden lassen, müsste man das noch einmal genau durchprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Vielen Dank auch dafür, daß Sie so prompt reagiert haben

Sylvia Weiß