Hallo,
ich habe gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid über eine Warenlieferung/ Rechnung vom 15.04.08 (Wert unter 5,00€) bekommen, der Antrag des Bescheides ist am 30.12.11 beim Gericht eingegangen.
Der Antragsteller kommt mir auf dem ersten Blick eher unbekannt vor, es ist immerhin über 3 Jahre her!
Mahnungen habe ich im Vorfeld nie bekommen, ist dass nicht mehr nötig?
Und wie waren noch gleich die Verjährungsfristen? Ich meine da etwas von 2 bzw. 3 Jahren im Hinterkopf zu haben…
Den beigefügten Widerspruch werde ich morgen zur Post geben, kann ich ansonsten nch etwas unternehmen, oder heisst es nun abwarten?
Ist der Bescheid überhaupt rechtswirksam? (Immerhin, ist es ja ein gerichtlicher Bescheid, aber ohne vorherige Mahnung und nach so langer Zeit?)
Hat jemand vielleicht nähere Kenntnisse oder schon einmal ähnliches erlebt?
Danke, schon einmal!