Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unlauteren Wettbewerb

Hallo,

angenommen jemand erleidet einen Schaden durch unlauteren Wettbewerb und erfährt dies ohne eigene Fahrlässigkeit erst 6 Jahre später, wie würde es mit der Möglichkeit aussehen Zivilrechtlich den Verursacher des unlauteren Wettbewerb in Anspruch zu nehmen?
Strafrechtlich wäre es ja dann schon verjährt, aber auch zivilrechtlich?
Fangen die Frissten dort mit der Kenntnisnahme des Geschädigten an oder mit der Tat?

Viele Grüße

Darius

Hallo!

Lies selbst: http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/11.html

Beispiel:

verbotene Preisabsprachen bei Schienenmaterial für Bahnunternehmen. Irgendwann kommt es heraus, Kartellamt verhängt Bußgelder.
Jetzt erfährt es auch der Kunde, er hat viel zu viel für die Schienen bezahlt.

Er will Schadenersatz.

Und das geht, es geht ab Kenntnis von dem Vorgang. Nicht ab wann die Mauschelei begann. Aber eine Höchstgrenze gibt’s schon.

MfG
duck313