verjährung von schulden-länger

Guten Tag,

ich habe da ein Problem:
jemand hat 1999 ein Darlehen für ein Auto aufgenommen, konnte aber aus verschiedenen Gründen nicht bezahlen(machte gerade zu dem Zeitpunkt eine Umschulung,geringer Verdienst,wird dann auch Vater), dies war im August ´99. Im September ´99 kam wohl die erste Forderung der Bank (ist nicht genau fest legbar,da sämtliche Paiere fehelen). Das ging bis 2003 soweiter,wobei die Person öft umgezogen ist und dadurch vermutlich viel Post verloren ging oder auch gar nicht zugestellt werden konnte.
Mitte 2004 kamen dann wohl die 1. MAhngebühren,2005 Androhung der Vollstreckung,die dann auch erfolgte.
Es liegt also ein Titel vor.
Die Person hat aber seit mindestens 4 Jahren keine Post vom Gläubiger erhalten, Post wurde wahrscheinlich nicht zugestellt oder,was sehr unwahrscheinlich ist,seiner ehemaligen Lebensgefährtin zugeschickt,die die Post sang und klanglos vernichtet hat.
Jetzt meine eigentliche Frage: HAt es Sinn auf Verjährung zu plädieren??
Kann man wenn das 1. keinen Sinn hat vielleicht versuchen die Zinsen herunter zu rechnen,da er ja keine Post vomGläubiger erhalten hat(war während der ganzen Zeit ordnungsgemäß gemeldet)??
Vielen dank im vorraus für´s lesen und hoffentlich auch danke für hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
brummi170180

Nein, Verjährung macht keinen Sinn.Ich gehe mal davon aus ,dass der GL einen Titel hat.

Sinnvoll wäre hier Verhandlungen über einen Vergleich zu führen. Bei einem Vergleich gibt es keine Regeln für die Höhe aber alles was über 50 % liegt inkl. Zinsen und Kosten macht keonen Sinn.

Vorsicht, Ratenzahlungsvergleich ist kein Vergleich.

Hallo,
es hat keinen Sinn auf Verjährung zu hoffen, denn erstens beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre und zweitens kann man die Verjährungsfrist als Gläubiger hemmen,sodass hier eine Verlängerung eintritt.
Über Verjährung und die Hemmungstatbestände kann man hier auf der Seite der Schuldnerberatungsstelle nachlesen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/verjaehrung.html

Die Verjährung beginnt neu zu laufen (früher Unterbrechung der Verjährung), wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).

Also auf Verjährung zu hoffen kannst Du schon mal vergessen.

Die Zinsen kann man auch nicht herunterrechnen, da die Forderung zu Recht bestanden hat und der Schuldner(Dein Bekannter) ja hätte bezahlen können.
So die Argumentation der Gläubiger.
Ob die Post angekommen ist oder nicht ist unerheblich.

Hallo,
wenn eine Titel zur Vollstreckung vorliegt, ist die Forderung 30 Jahre lang vollstreckbar. Wenn Sie keine Kenntnis davon haben, wie der Gläubiger an sein Geld kommen möchte, würde ich das nicht ignorieren, sondern versuchen herauszufinden, wie hoch die Kosten zwischenzeitlich sind (Zinsen, Vollstreckungskosten,…) Ein vollstreckbarer Titel steht so lange in Ihrer Schufa, bis die Schuld getilgt ist und weitere 3 Jahre vergangen sind. Wenn Sie herausgefunden haben, auf welche Summe sich die Schulden belaufen, machen Sie ein Zahlungsangebot (Anzahlung, Raten,…)und bitten Sie wegen der verschwundenen Post um Verständnis. Ob Sie das erhalten werden, ist eine andere Frage, darauf haben Sie wenig Einfluß.

Ein Titel ist 30 Jahre gültig, eine Verjährung ist somit ausgeschlossen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn nicht bitte noch einmal melden.

Hallo Blacky,

sobald ein Titel vorliegt, ist die Forderung 30 Jahre einforderbar.

Die Forderung muss also beglichen werden, es gibt meines Wissen dort keine Verjährungsfrist.

Ich denke ein Kontakt mit einer Schuldnerbertung oder einem Fachanwalt wäre hilfreich, damit für die Zukunft keine weitere Probleme entstehen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Aussagegeholfen zu haben und verbleibe

hochachtunsvoll

Hallo!

Ein Titel hat 30 Jahre Gültigkeit, d.h dieser Titel kann auch so lange vollstreckt werden.
Dann kann es auch passieren, dass der Gläubiger sich mal einige Jahre nicht meldet…dennoch ist der Titel nicht verjährt und bleibt 30 Jahre bestehen.

Ich würde empfehlen selbst eine Schufaauskunft zu ziehen und ggf. einen Vergleich mit dem Gläubiger aushandeln.

Ich hoffe ich konnte helfen

Liebe Grüße
Denise