Verjährung von Schulden

Ich hatte die Tage eine Diskussion mit einer sehr bekannten Freundin.

Stellen wir mal eine Situation her über die man Sprechen kann: Eine Frau wird im Jahr 1976 schwanger und ist zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt. Sie brennt mit dem Mann ihrer Träume durch. 1977 wird ihr Sohn geboren und in genau dieser Zeit wurden Gelder bei der Bank aufgenommen um Möbel zu kaufen. Der Betrag belief sich damals auf 5.000 DM. Beide haben dafür unterschrieben und man zahlte für ein Jahr den Kredit zurück, dann hat sich der Mann mit den Möbeln aus dem Staub gemacht. Der Kredit wurde nicht zurück gezahlt und man trat nun an die Frau heran um diese Gelder einzufordern. Sie hatte keine abgeschlossene Lehre und somit gab es nicht genug um diese Raten zahlen zu können.

Nach fast 30 Jahren ist mit sämtlichen Gebühren fast 16.000 Euro angefallen. Sie leidet an einer Behinderung und möchte dem ganzen mit einer privaten Insolvenz ein Ende bereiten. Wie sinnvoll ist das, wenn man sich bedenkt, das bald die 30 Jahre rum sind.

Ab wann läuft die Zeit? Was könnte diese Frau am besten machen? Es wäre doch mal schön wenn sei ein Bein auf die Erde bekommen würde. Weitere Schulden hat sie nie gemacht! Was geschieht nach 30 Jahren bekommt man dann etwas schriftliches?

Wie gesagt, es ist nur eine Situation die man sich so oder so ähnlich vorstellen kann.

Vielen Dank für Eurere gedankliche Unterstützung.

Hallo

  1. Frage: Gibts überhaupt einen vollstreckbaren Titel? War GV schon mal da?

Nach fast 30 Jahren ist mit sämtlichen Gebühren fast 16.000
Euro angefallen. Sie leidet an einer Behinderung und möchte
dem ganzen mit einer privaten Insolvenz ein Ende bereiten. Wie
sinnvoll ist das, wenn man sich bedenkt, das bald die 30 Jahre
rum sind.

Vielen Dank für Eurere gedankliche Unterstützung.

Der Kater

durch. 1977 wird ihr Sohn geboren und in genau dieser Zeit
wurden Gelder bei der Bank aufgenommen um Möbel zu kaufen. Der

Da war sie 17 jahre alt also minderjährig. Da hätte die Bank sie gar nicht als Kreditnehmer heranziehen dürfen.

Euro angefallen. Sie leidet an einer Behinderung und möchte

Das spielt hier keine Rolle, solange die geschäftsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

dem ganzen mit einer privaten Insolvenz ein Ende bereiten. Wie

Das wäre evt. sinnvoll.

sinnvoll ist das, wenn man sich bedenkt, das bald die 30 Jahre rum sind.

Ist es sicher, dass die Sache dann verjährt ist oder wurde die Verjährungsfrist durch irgendwelche Maßnahmen unterbrochen.

Was könnte diese Frau am besten machen?

Ich würde mich bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten lassen, ob die Forderungen wegen der Minderjährigkeit beim Vertragsabschluß überhaupt berechtigt sind.

Hallo Siggi, ich würde zunächst einmal denjenigen, der jetzt zur Zahlung auffordert, bitten, sämtliche Belege vorzulegen. Es müsste geklärt werden, ob ein sogenannter Titel (Urteil, Vollstreckungs-bescheid oder Ähnliches) vorliegt. In dieser Anfrage würde ich zugleich mitteilen, dass in dieser erwünschten „spezifierten Aufstellung“ bereits verjährte Ansprüche berücksichtigt werden sollen (zumindest wird ein Großteil der Zinsen verjährt sein!)
Sofern kein Titel vorliegt, gilt eine sehr kurze Verjährungsfrist (3 oder 4 Jahre), liegt ein solcher vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre ab Erlass, die Zinsverjährung tritt 4 Jahre nach der letzten Vollstreckung, oder nach der letzten Zahlung oder nach dem letzten Anerkenntnis (je nach dem, was zuletzt war) ein.
Ich rate Dir, in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten, der das Ganze auch nochmals unter dem Aspekt einer eventuell fehlenden Volljährigkeit prüfen sollte.
Sofern Deine Freundin nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, kann sie Beratungshilfe beantragen. Dann zahlt Vater Staat, bis auf einen geringen Eigenanteil, die Anwaltskosten.
Viel Glück