hallo und guten Tag.
Ein Schuldtitel über z.B. 1 Million verjährt nach 30 Jahren.
Wenn aber z.B. nach 25 Jahren ein Pfändungsbeschluss über z.B. 5 000,-- € aus diesem Titel ergangen und realisieret wurde, hat dann für den Rest der Schuld die Verjährung neu begonnen, oder ist nach den abgelaufenen 30 Jahren endgültig Schluss?
Danke für eine professionelle Antwort.
Die Gesetzeslage ist in der ZPO geregelt.
Sie finden die Texte mit etwas Zeitaufwand im Internet.
Sonst : Anwaltliche Beratung, wenn die Mittel fehlen, gibt es die Öffentliche Rechtsauskunft.
Dies wäre eine reine Rechtsberatung, lieber Anfrager,
die ich nicht erteilen darf.
Viel Erfolg.
Peter Brückner
Kann ich nicht abschliessend beurteilen. Die mir vorliegende Kommentierung gibt nichts Abschliessendes her.
Ich gehe aber davon aus, dass die 30 Jahre für den Gesamtbetrag neu beginnen. Immerhin handelt der Gläubiger im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht und vollstreckt nicht über die gesamte Summe mit den dann entstehenden und vom Schuldner zu tragenden Kosten.
Bitte einen Anwalt aufsuchen, da vielleicht noch andere Möglichkeiten in Frage kommen, wenn z.B. seit vielen vielen Jahren nicht vollstreckt wurde (Verwirkung).
Dann gehts von vorne los.
teilpfändungen werden dann durchgeführt, wenn klar ist dass die gesamtsumme nicht eingetrieben werden kann und um die kosten gring zu halten.
Verjährung usw. guckst du hier.
http://schuldenfrust.de/neue%20Verj.PDF
Mal so nebenbei…bei diesen Summen gibt es doch andere lösungen
Hallo,
nach jedem Zwangsvollstreckungsversuch beginnt die Verjährung von vorne. Wenn also alle paar Jahre vollstreckt wird, verjährt der Titel nie. Heutzutage sorgen Inkassobüros dafür, dass keine Verjährung von Titeln eintritt. Entweder einigt man sich mit dem Gläubiger außergerichtlich durch Vergleich oder man beendet die Forderung über ein 6-jähriges Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Viele Grüße
Micha
hallo Micha,
vielen Dank für die kompetente Antwort - hat mir sehr geholfen.
Dieter