Liebe Experten,
ein titulierter Anspruch verjährt nach 30 Jahren. Nun führen aber Beantragung und und Vornahme von Vollstreckungshandlungen gem. § 212 I Nr. 2 BGB zum Neubeginn der Verjährung.
Heißt das im Klartext, dass es reicht, alle 20 Jahre eine Vollstreckung zu beantragen, damit der titulierte Anspruch nie verjährt, oder übersehe ich da jetzt was?
Levay
Hallo
Liebe Experten,
ein titulierter Anspruch verjährt nach 30 Jahren. Nun führen
aber Beantragung und und Vornahme von Vollstreckungshandlungen
gem. § 212 I Nr. 2 BGB zum Neubeginn der Verjährung.
Heißt das im Klartext, dass es reicht, alle 20 Jahre eine
Vollstreckung zu beantragen, damit der titulierte Anspruch nie
verjährt, oder übersehe ich da jetzt was?
genau das heisst es, ich hab auch noch sowas im Schrank liegen,hat aber noch 18 Jahre Zeit 
Levay
LG
Mikesch
Ja- der liebe Gott vergibt dir irgendwann deine Sünden, Juristen NIEMALS, was ja auch einiges darüber aussagt, warum immer mehr Leute aus der Kirche austreten aber eine Rechtschutzversicherung abschließen.
Ciao
Wolfgang
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Oh mein Gott!
Ich wusste gar nicht, dass Schulden zu haben etwas mit Sünde zu tun hat.
Levay
Dann unterhalte dich mal mit Gläubige®n, da hörste oft was von Anstand und Moral.
Ciao
Wolfgang
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Ach, die Gläubiger… Dann sind es ja gar nicht die Juristen, die nicht verzeihen, es sind die Gläubiger.
Na so was.
Levay