Verjährung von Urlaubsentgelt

Hallo,
es geht um die Frage einer Verjährungsfrist für Urlaubsentgelt für Minibeschäftigte also 400 EUR-Jober.

Das Amtsgericht Frankfurt/Main urteilte, das die Verjährung hierfür 2 Jahre beträgt. Das Bundesarbeitsgericht in Berlin ist anderer Meinung und gibt an, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Die Frage ist wer hat Recht und wo ist das nachzulesen.

DANKE für Eure Auskunft
fst70

Hallo,

Hallo,
zuerst einmal ist zu klären, ob im Arbeitsvertrag eine Verjährung („Ausschlußfrist“) geregelt ist.

es geht um die Frage einer Verjährungsfrist für Urlaubsentgelt
für Minibeschäftigte also 400 EUR-Jober.

Das Amtsgericht Frankfurt/Main urteilte, das die Verjährung
hierfür 2 Jahre beträgt.

Da sollte man das Urteil aufmerksam lesen. Vielleicht war ja hier im konkreten Fall tatsächlich per Arbeitsvertrag oder TV eine (zulässige) verkürzte Frist vereinbart.

Das Bundesarbeitsgericht in Berlin
ist anderer Meinung und gibt an, die Verjährungsfrist beträgt
3 Jahre.

Die Frist des § 195 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
gilt immer dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Lt. Rechtsprechung des BAG ist eine Verkürzung per TV oder Arbeitsvertrag auf bis zu 3 Monate zulässig.

Die Frage ist wer hat Recht

Vielleicht - je nach Fallumständen - beide

und wo ist das nachzulesen.

Im vollständigen Urteil bzw. BGB

DANKE für Eure Auskunft
fst70

&Tschüß
Wolfgang