Verjährung von Verkehrsdelikten

Verjährung von Verkehrsdelikten

Im September 2011 fährt jemand mit 65km/h durch eine 30er-Zone. Er wurde geblitzt, bekam im Oktober 2011 entsprechend Post. Ein Anhörungsbogen. Es wurde ihm freigestellt sich zu äußern, aüßere er sich nicht, so würde alles seinen Gang gehen, teilte die Behörde dem Mann mit. Er rechnete nunmehr mit einem 4wöchigen Fahrverbot und einer Strafe von ca. 400 €. Aber seitdem geschah nichts mehr. Ist es richtig, daß nach 6 Monaten alles verjährt ist? Ist dem so? Wer hat Ahnung? Danke für alle Tipps und Infos.

Guteb Abend !
Ich würde empfehlen, einen RA zu Rate zu ziehen; bei drohendem Fahrverbot immer sicher. Es kommt ja auch darauf an, ob bereits Punkte existieren.
Wer weis, ob er überhaupt auf dem Foto zu erkennen ist ? Also, eine kleine Beratung kostet nicht viel, wenn man schon keine RS-Versicherung haben sollte??
mfg idefixer