Verjährung von Verkehrsdelikten

Verjährung von Verkehrsdelikten
Mal angenommen:
Im September 2011 fährt jemand mit 65km/h durch eine
30er-Zone. Er wurde geblitzt, bekam dann im Oktober 2011 entsprechend Post. Ein Anhörungsbogen. Es wurde ihm freigestellt sich zu äußern, aüßere er sich nicht, so würde alles seinen Gang gehen, teilte die Behörde dem Mann mit. Er rechnete nunmehr mit einem 4wöchigen Fahrverbot und einer Strafe von ca. 400 €. Aber seitdem geschah nichts mehr. Ist es richtig, daß nach 6 Monaten alles verjährt ist? Ist dem so? Wer hat Ahnung? Danke für alle Tipps und Infos.

Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate. Allerdings wird die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen und die Frist beginnt von vorne.
Die Anhörung (genau: die Anordnung der Anhörung) hat die Verjährung unterbrochen - wenn allerdings seit dem nichts mehr gelaufen ist, ist die Sache verjährt.
Falls ein Umzug o.ä. erfolgt ist gilt, dass jede Tätigkeit zur Ermittlung der neune Adresse ebenfalls die Verjährung unterbricht.
Falls ihr nicht umgezogen seit: Einmal auf den Schreck gut essen gehen - ist billiger, als der Bußgeldbescheid gewesen wäre.

Gruß
HaweThie

Hallo,

Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate. Allerdings wird die
Verjährung durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen und die
Frist beginnt von vorne.
Die Anhörung (genau: die Anordnung der Anhörung) hat die
Verjährung unterbrochen - wenn allerdings seit dem nichts mehr
gelaufen ist, ist die Sache verjährt.

Ich glaube neulich gelesen zu haben, dass die Verjährungsfrist nur unterbrochen wird wenn man auf den Anhörungsbogen auch reagiert. Ansonsten läuft die Zeit einfach weiter. Oder täusche ich mich da jetzt gewaltig?

Aber richtig: In diesem Fall wäre es so oder so verjährt.

Hallo,

Oder
täusche ich mich da jetzt gewaltig?

Hi
da täuscht du dich.
Der Anhörungsbogen muss sogar nur angeordnet sein - er muss den Betr. noch nicht einmal erreichen.

Gruß
HaWeThie