Verjährung von Vorentwürfen im Verkehrswegebau

Hallo,

ich habe eine Frage, die mir zur Zeit Kopfzerbrechen bereit. Und zwar: Nach wie vielen Jahren verjähren Vorentwürfe beim Bau von Bundesverkehrswegen?

Zum Hintergrund:
Am 12.07.1999 hat das Bundesverkehrsministerium den Vorentwurf für die zweite Fahrbahn einer Ortsumgehung genehmigt. Im Jahr 2000 wurde kurz vor dem Baubeginn die Maßnahme aus dem Sonderausbauprogramm gestrichen und im Bundesverkehrswegeplan 2003 in den „Weiteren Bedarf“ abgestuft. Seit dem herrscht Stillstand.

Und jetzt wird es kompliziert:
Planfeststellungsbeschlüsse verjähren in 10 Jahren. Vorentwürfe ersetzen Planfeststellungsbeschlüsse bei kleineren Maßnahmen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach altem Recht 30, nach Neuem 3 Jahre, falls man diese ansetzen kann. Hinzu kommt, dass Verwaltungsakte zu einer Hemmung der Verjährung führen können. Meines Wissens wurde der Vorentwurf nicht verlängert (falls dies möglich ist.)

Jetzt meine Frage. Inzwischen sind mehr als 10 Jahre vergangen. Ist der Vorentwurf im letzten Jahr verjährt und wenn nicht, wann wird er verjähren?

l.g.

Leider kann ich da nicht weiterhelfen
mfg
michiii

Hallo,
ich bin ja kein Rechtsexperte, habe mich aber mit der Problematik schon einmal
beschäftigt.
Nach meinem Wissen müsste der Vorentwurf verjährt sein, bzw. dessen
Genehmigung. Anders sieht es aus, wenn beim ursprünglichen Bau der
Umgehungsstraße schon eine weitere Fahrbahn mit geplant wurde, dann aber
nicht ausgeführt wurde. Denn sobald ein Teil einer Planung gebaut wurde verjährt
die Genehmigung zu dem Entwurf nicht mehr, die Straße könnte also jederzeit
weiter ausgebaut werden.
Grüße
Barbara

Danke. Dann ist der Vorentwurf verjährt. Die erste Fahrbahn wurde 1961 gebaut.

Grüße
Franz