Hallo,
ich habe eine Frage, die mir zur Zeit Kopfzerbrechen bereit. Und zwar: Nach wie vielen Jahren verjähren Vorentwürfe beim Bau von Bundesverkehrswegen?
Zum Hintergrund:
Am 12.07.1999 hat das Bundesverkehrsministerium den Vorentwurf für die zweite Fahrbahn einer Ortsumgehung genehmigt. Im Jahr 2000 wurde kurz vor dem Baubeginn die Maßnahme aus dem Sonderausbauprogramm gestrichen und im Bundesverkehrswegeplan 2003 in den „Weiteren Bedarf“ abgestuft. Seit dem herrscht Stillstand.
Und jetzt wird es kompliziert:
Planfeststellungsbeschlüsse verjähren in 10 Jahren. Vorentwürfe ersetzen Planfeststellungsbeschlüsse bei kleineren Maßnahmen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach altem Recht 30, nach Neuem 3 Jahre, falls man diese ansetzen kann. Hinzu kommt, dass Verwaltungsakte zu einer Hemmung der Verjährung führen können. Meines Wissens wurde der Vorentwurf nicht verlängert (falls dies möglich ist.)
Jetzt meine Frage. Inzwischen sind mehr als 10 Jahre vergangen. Ist der Vorentwurf im letzten Jahr verjährt und wenn nicht, wann wird er verjähren?
l.g.