Das Weihnachtsgeld wird normal am 1.12. ausgezahlt.
Der Austritt aus der Firma nach Kündigung erfolgt 3 Monate vorher (01.09.).
Im Tarifvertrag Einzelhandel NRW §24 Abs 1b steht, dass nach spätestens 3 Monate nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses der Anspruch verfällt.
Heisst das, dass solche Ansprüche IMMER verfallen, weil sie nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden können?
Heisst das, dass solche Ansprüche IMMER verfallen, weil sie
nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden können?
Was steht wortwörtlich in dem Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld und was wortwörtlich zum Verfall.
wortwörtlich = genauer Text des Tarifvertrages
§ 24 Verfallklausel
§ 24 Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen wie folgt:
a) 3 Monate nach Fälligkeit:
Ansprüche auf Abgeltung der Überstunden;
b) spätestens 3 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Ansprüche auf Urlaub, Urlaubsabgeltung und Sonderzahlungen;
c) 6 Monate nach Fälligkeit:
alle übrigen aus Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis entstandenen finanziellen Ansprüche.
Und …
… der Text zum Weihnachtsgeld?
Den expliziten Text zum Weihnachtsgeld gibts in der Verfallsklausel nicht.
Was ist denn Weihnachtsgeld?
Ist das eine „Sonderzahlung“ wie unter Abs. B oder ein „finanzieller Anspruch“ wie unter Abs. C beschrieben?
Für den Anspruch spricht das Gewohnheitsrecht.
Den expliziten Text zum Weihnachtsgeld gibts in der
Verfallsklausel nicht.
Ich meinte eigentlich eine Vereinbarung zum Weihnachtsgeld direkt. In der Regel vereinbaren AG und AN sowas. Auf welcher Basis wird das Weihnachtsgeld dann gezahlt?
Was ist denn Weihnachtsgeld?
Ist das eine „Sonderzahlung“
Jep.
Für den Anspruch spricht das Gewohnheitsrecht.
Inwiefern?