hallo,
mein Problem ist etwas umständlich formuliert,ich hoffe jedoch das mein Anliegen klar wird.
Person A hat Produkt X von Online-Händler B im April/2004 bestellt,und auch erhalten.
Nun erfolgte im Juli/2006 eine Aufforderung zum begleichen der Rechnung für Produkt X,die der Buchhaltung des Händlers nach ,noch nicht beglichen wurde.
Person A kann nicht mehr nachvollziehen,wie er im Zeitraum des Kaufs,für Produkt X bezahlt hat.
Er kann eine Überweisung (Vorkasse,sowie Bezahlung nach Erhalt der Ware,anhand Kontoauszügen) ausschliessen,jedoch bleibt die Möglichkeit dass das Produkt entweder per Nachnahme,oder durch einen Bekannten C bezahlt wurde.
Wie sollte Person A auf diese Mahnung reagieren,wenn Er nicht nachweisen kann ob ,und wenn wie er bezahlt hat,der Händler B aber ebenfalls einen Fehler gemacht haben könnte (z.B. 1.Reaktion erst nach 2 Jahren) ?
Um es im voraus festzustellen,es geht Person A nicht darum,den Händler B „auf Teufel komm raus“ um sein Geld zu bringen,aber er kann weder die Berechtigung der Forderung,noch ihren Umfang beurteilen.
Danke schon mal für die Antworten.
Hallo
hallo,
mein Problem ist etwas umständlich formuliert,ich hoffe jedoch
das mein Anliegen klar wird.
Person A hat Produkt X von Online-Händler B im April/2004
bestellt,und auch erhalten.
Verjährung beginnt somit im Jahr 2005 und soweit ich mich erinner, gibts da neue Fristen. Ich glaub mindestens 3 Jahre. Musste mal selber googeln…
Damit ist alles gesagt. Wenn du keinen Nachweis mehr hast, hast du schlechte Karten
Nun erfolgte im Juli/2006 eine Aufforderung zum begleichen der
Rechnung für Produkt X,die der Buchhaltung des Händlers nach
,noch nicht beglichen wurde.
Person A kann nicht mehr nachvollziehen,wie er im Zeitraum des
Kaufs,für Produkt X bezahlt hat.
Er kann eine Überweisung (Vorkasse,sowie Bezahlung nach Erhalt
der Ware,anhand Kontoauszügen) ausschliessen,jedoch bleibt die
Möglichkeit dass das Produkt entweder per Nachnahme,oder durch
einen Bekannten C bezahlt wurde.
Wie sollte Person A auf diese Mahnung reagieren,wenn Er nicht
nachweisen kann ob ,und wenn wie er bezahlt hat,der Händler B
aber ebenfalls einen Fehler gemacht haben könnte (z.B.
1.Reaktion erst nach 2 Jahren) ?
Blödsinn, er kann sich auch 4 Wochen vor Fristende melden 
Um es im voraus festzustellen,es geht Person A nicht darum,den
Händler B „auf Teufel komm raus“ um sein Geld zu bringen,aber
er kann weder die Berechtigung der Forderung,noch ihren Umfang
beurteilen.
Danke schon mal für die Antworten.
LG
Mikesch
Servus!
mein Problem ist etwas umständlich formuliert,ich hoffe jedoch
das mein Anliegen klar wird.
Nun ja, vollkommen ausgereicht hätte das hier:
Wie sollte Person A auf diese Mahnung reagieren,wenn Er nicht
nachweisen kann ob ,und wenn wie er bezahlt hat
Was soll sie schon machen? Zahlen natürlich! Ein Prozess wäre sicher verloren, denn man muss seine Behauptungen schon beweisen können.
,der Händler B
aber ebenfalls einen Fehler gemacht haben könnte (z.B.
1.Reaktion erst nach 2 Jahren) ?
Wo soll da der Fehler sein? Ich habe zB auch eine ganze Handvoll an Schuldnern, da spare ich mir das mit den Mahnungen von Anfang an, weil es eine reine Zeit- und Geldverschwendung wäre. Die haben dann wenige Tage vor Verjährungseintritt, also über drei Jahre später, den Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum liegen.