Verjährung vorbestraft

Hallo,

angenommen, jemand wird im Jahr 2001 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 37.000,- Euro verurteilt. Der Anwalt damals meinte, daß diese Strafe nach 10 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. Die 10 Jahre wären ja jetzt eigentlich vorbei. Daher meine Frage:

Gibt es jetzt nach 10 Jahren noch irgendjemanden, der die damalige Verurteilung noch sehen kann?
Speziell meine ich damit: Finanzamt, Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstwen?

Danke Ebi

Hallo,

angenommen, jemand wird im Jahr 2001 wegen
Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 37.000,- Euro
verurteilt. Der Anwalt damals meinte, daß diese Strafe nach 10
Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. Die 10 Jahre
wären ja jetzt eigentlich vorbei. Daher meine Frage:

Gibt es jetzt nach 10 Jahren noch irgendjemanden, der die
damalige Verurteilung noch sehen kann?

Speziell meine ich damit: Finanzamt, Polizei,
Staatsanwaltschaft oder sonstwen?

Ja, es wird nur aus dem „offiziellen“ polizeilichen Führungszeugnis gelöscht, also das Führungszeugnis, welches Sie selber beantragen können.
Wenn Sie sich im öffentlichen Dienst bewerben, rufen die ein eigenes Führungszeugnis ab, und da steht es drin.
Bei Gerichtsverhandlungen sowieso, auch die Staatsanwaltschaft hat die Akten, denn es geht darum, ob Sie nicht „einschlägig“ vorbestraft sind, das hat mit einer evtl. Bewährungszeit nichts zu tun.
We wegen einer Tat schon einmal eine Strafe bekam, bekommt i.d. R. einen „Bonus“, zur weiteen Abschreckung,…aber Sie sollten sich an einem solch sonnigen Freitag nicht mit so negativen Gedanken herumplagen,…ist schlecht für das Gemüt und dann klappt es auch nicht mehr mit dem Carnelval, heute Abend/Nacht,:wink: mfG

Danke Ebi