Verjährung, Wiedererlangung Führerschein ohne prüf

ich habe 1990 meinen auto und motorradführerschein abgenommen bekommen. offiziel war der grund alkoholfahrt, obwohl ich zum ersten mal erwischt wurde und „nur“ 1,1 promille hatte. aufgrund der damaligen umstände muss ich davon ausgehen, dass meine psychische erkrankung eine rolle spielte.
nun gibt es die neue verjährungsfrist wegen neuen EU richtlinien.
ich war jetzt auf der führerscheinstelle, um mich zu erkundigen. dort wurde mir von einer sachbearbeiterin gesagt, ich könne zwar den führerschein wiederbekommen, müsse aber die theoretische und praktische prüfung ablegen. die pflichtstunden bräuchte ich nicht.
von anderen leuten habe ich gehört, es wäre nur eine gebühr in höhe von knapp 400 € notwendig.
nun habe ich auch aufgrund des verhaltens dieser sachbearbeiterin den verdacht, dass mir dort nicht die wahrheit gesagt wurde. einene antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubniss in schriftlicher form habe ich bisher nicht gemacht.
welche möglichkeiten habe ich, um die astronomischen kosten für die fahrschule zu vermeiden???

Hallo,

leider kann ich dir dazu keinen verbindlichen Rat geben. Wir haben aber auch schon davon gehört, dass es unterschiedliche Entscheidungen seitens der Führerscheinstellen gibt - scheinbar gibt es dort einen Ermessensspielraum.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

„nur 1,1 Promille“… „zum ersten Mal“… Deine psychische Erkrankung war Schuld an 1,1 Promille…" „…die Sachbearbeiterin sagt Dir nicht die Wahrheit…“ Man könnte denken, das Ganze hat System… Es liegt nicht an jemanden anderen - NUR AN DIR!!! Überdenke doch mal Dein Verhalten und Deine Einstellung - bitte!!!

Die Sachbearbeiterin hat Recht mit dem, was sie sagt. Warum sollte sie auch Lügen???

Und was die „astronomischen Kosten“ angeht - Du hättest auch nüchtern fahren können, dann hättest Du den Führerschein noch!!

P.S. das ist nicht böse gemeint, aber ehrlich…

Viele Grüsse!

tut mir leid.
mit dieser antwort konnte ich rein gar nichts antworten
gerald veeh

Hallo,
Es gibt zwar Verjährungsfristen, aber Strafsachen, die einer Verwaltung zur Kenntnis gelangen werden gerne ewig verwendet. daher Vorsicht ! Du hast das schon richtig gemacht, soweit.
An Deiner Stelle würde ich mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht als Berater besorgen, der erstmal ganz neutral Akteneinsicht beantragt. Dann weißt Du, was der „Gegner“ weiß. Nur das, was man Deinem Anwalt/ Dir zeigt oder aushändigt kann später auch verwendet werden.
Nach Akteneinsicht kannst Du mit dem Anwalt den besten Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis herausarbeiten. Erst dann würde ich überhaupt erst etwas beantragen.

Vorstellbar wäre, dass nichts mehr in der Akte steht. Dann geht alles einfach, Du beantragst einen neuen Führerschein, suchst Dir eine Fahrschule, machst ein Nischen Theorie, nimmst ein paar Fahrstunden und machst dann die Prüfungen neu. danach gibt es den FS ausgehändigt. Ohne komplette Durchprüfung nach aktuellen Regeln geht nichts. und Du bekommst auch nur die Klasse, die Du anmeldest nach geltendem Recht, also z.B. „B“ bis 3,5t und nicht mehr Klasse 3 bis 7,5t.

Wenn was in der Akte steht, dann müsst Ihr in Erfahrung bringen, wie die Behörde gedenkt damit umzugehen - zwanzig Jahre ist eine lange Zeit. Du kannst eine Voranfrage stellen, die Antwort ist verbindlich.

Die Behörde wird in der Regel eine MPU verlangen, wenn sie vorhat, ihre Kenntnisse zu verwerten. darauf solltest Du Dich nicht einlassen. wenn Du Erfahrungen mit Psychatrie oder Psychologen hast, dann weißt Du warum …

Wie gesagt: Nimm Dir einen Anwalt. ist etwas teuerer, aber sicherer allemal.

Viel Erfolg !
LG, Joe