Hallo,
angenommen man habe im Jahr 1998 ein Zeitungs-Abonnement abgeschlossen und man hat bisher weder eine Vertragsbestätigung erhalten,noch irgendeinen Rechnungsbetrag (der eigentlich monatlich abgebucht werden müste) abgebucht bekommen.
Verjähren diese Ansprüche seitens des Zeitschriftenverlages ?
Danke
Bernd
Hallo,
angenommen man habe im Jahr 1998 ein Zeitungs-Abonnement
abgeschlossen und man hat bisher weder eine
Vertragsbestätigung erhalten,noch irgendeinen Rechnungsbetrag
(der eigentlich monatlich abgebucht werden müste) abgebucht
bekommen.
Verjähren diese Ansprüche seitens des Zeitschriftenverlages ?
Angenommen man habe im Jahr 1998 ein Zeitungs-Abonnement
abgeschlossen und bekommt seitdem die Zeitung immer punktlich geliefert. Man erhält also eine Leistung, deren Gegenwert man eigentlich bezahlen müßte. Sollte man dann sich nicht mal beim Verag melden, anstatt auf eine Verjährung zu hoffen?
Danke
Bernd
Gruß
Manfred
wenn du die Zeitung während deines Studiums abonniert hast und
nach deinem studium noch keinen job hattest,dann würdest du auch solche Überlegungen angehen !
Hallo Bernd,
da würde mich schon einmal interessieren, was Dein fiktiver Abonent studiert hat. Jedenfalls war da nichts mit Moral dabei…
wenn du die Zeitung während deines Studiums abonniert hast und
nach deinem studium noch keinen job hattest,dann würdest du
auch solche Überlegungen angehen !
Die Begründung der Überlegung ist übrigens schon hitverdächtig. Das impliziert ja, dass der Student während des Studiums genügend Geld für ein Abo hatte. Warum hat er sich dann nicht damals bereits beim Verlag gemeldet?
Ok, ein erhobener Zeigefinger wäre bei Deinem erfundenen Ex-Studenten sicherlich vergebene Mühe. Also dann mal zur Antwort auf Deine Frage: Jein. Wann Forderungen verjähren findest Du im Internet ganz schnell selber. Somit findest Du auch schnell heraus, welcher Zeitraum zurückgefordert werden könnte. Die Leistung wurde vom Verlag erbracht. Ein Abo wurde unterschrieben. Eine seperate Bestätigung oder monatliche Rechnungsstellung dürfte kaum nötig sein.
Gruß Steffen B.
PS: Allerdings stellt sich mir hier eine andere Frage. Angeblich kam keine zusätzliche schriftliche Abobestätigung. Ich kenne aber keine Zeitung, die seit 1998 nicht mindestens einmal den Preis angehoben hat. Dies würde dann den Abonenten schriftlich mitgeteilt werden. Das soll also bedeuten, dass die Adresse der Person im Zeitungsabo erfasst war aber bei einem automaischen Briefversand auf Grund dieser Adressdatei der Kunde ausgelassen wurde?
Hallo Steffen,
da hier doch jeder sich „anonym“ äussern kann,habe ich doch keinen
Grund irgendetwas falsch darzustellen oder gar einen „fiktiven Studenten“ zu entwerfen.
Die erläuterten Umstände sind wirklich so!
Eine Abobestätigung habe ich nicht erhalten.Mir wurde bis jetzt auch monatlich nichts abgebucht.Die Antwort auf deine Frage wird dich jetzt natürlich auch wundern,da du ja davon ausgehtst,dass die „Geschichte“ meinerseits nur ansatzweise oder nur ausschnittsweise erzählt wurde.
Ich habe das Studentenabo abonniert.Da kam weder eine Anfrage,ob ich denn noch Student bin,noch eine Mitteilung über irgendeine Preiserhöhung.
Hallo Bernd,
da würde mich schon einmal interessieren, was Dein fiktiver
Abonent studiert hat. Jedenfalls war da nichts mit Moral
dabei…
wenn du die Zeitung während deines Studiums abonniert hast und
nach deinem studium noch keinen job hattest,dann würdest du
auch solche Überlegungen angehen !
Die Begründung der Überlegung ist übrigens schon
hitverdächtig. Das impliziert ja, dass der Student während des
Studiums genügend Geld für ein Abo hatte. Warum hat er sich
dann nicht damals bereits beim Verlag gemeldet?
Ok, ein erhobener Zeigefinger wäre bei Deinem erfundenen
Ex-Studenten sicherlich vergebene Mühe. Also dann mal zur
Antwort auf Deine Frage: Jein. Wann Forderungen verjähren
findest Du im Internet ganz schnell selber. Somit findest Du
auch schnell heraus, welcher Zeitraum zurückgefordert werden
könnte. Die Leistung wurde vom Verlag erbracht. Ein Abo wurde
unterschrieben. Eine seperate Bestätigung oder monatliche
Rechnungsstellung dürfte kaum nötig sein.
Gruß Steffen B.
PS: Allerdings stellt sich mir hier eine andere Frage.
Angeblich kam keine zusätzliche schriftliche Abobestätigung.
Ich kenne aber keine Zeitung, die seit 1998 nicht mindestens
einmal den Preis angehoben hat. Dies würde dann den Abonenten
schriftlich mitgeteilt werden. Das soll also bedeuten, dass
die Adresse der Person im Zeitungsabo erfasst war aber bei
einem automaischen Briefversand auf Grund dieser Adressdatei
der Kunde ausgelassen wurde?