Verjährungen

Hallo,
habe auch ein paar Fragen zu dem Thema Verjährungen.

a) Krankenkasse
Angenommen jemand hat unter Vorbehalt 1991 Sozialhilfe bezogen und daraufhin auch unter Vorbehalt von der Krankenkasse einen Zahnersatz voll bezahlt bekommen. Sollte er die Sozialhilfe zurückzahlen müssen, muß er auch einen bestimmten Teil der Zahnersatzkosten an die Krankenkasse erstatten. Angenommen die Sozialhilfe wurde zurückgezahlt, aber die Krankenkasse wurde darüber nie informiert. Wäre der Anspruch der Krankenkasse verjährt.? Paragraph.?

b) Arbeitsamt
Angenommen jemand bezieht von 1994 - 1995 ein Jahr ALHI und lebt in einem eheähnlichem Verhältnis, stehen sogar zusammen im Mietvertrag usw. Aber das eheähnliche Verhältnis wird dem Arbeitsamt nie gemeldet.
Wären Rückerstattungsansprüche des Arbeitsamtes hier verjährt. ?
Paragraph. ?

c) Finanzamt
Angenommen jemand gibt von von 1997 - 2002 Fahrkosten als Werbungskosten beim Fiskus an, die er aber eigentlich nie hatte, da Betriebswagen vor der Tür. Wie sieht es hier mit Verjährungsfristen seitens des Fiskus aus. ?

Ich betone immer wieder, die Sachen betreffen nicht immer mich persönlich.

Vielen lieben Dank im voraus.
Birgit

ich glaub da sollte jemand schnell ein paar behörden informieren… da ist jemand fleissig am betrügen…

ich hoffe es verschwendet hier keine seine zeit damit auf den beitrag zu antworten…

man man man, da hat jemand echt nerven…

gruß

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Hallo,
ohne Bewertung des Artikels - grundsätzlich
Bei der Krankenkasse verjähren Leistungen nach 2 Jahren und Beiträge
nach 4 Jahren, bei Vorsatz verlängert sich das auf 30 Jahre.

Gruss

Günter Czauderna

Erkan
Hallo Erkan,
ich weiß zwar nicht, was Deine dumme Antwort soll…jemand die Behörden informieren…keine Zeit verschwenden, zu Antworten… aber wenn Du in diesem Forum alles als Real ansiehst und nicht als Hypothese, dann solltest Du vorsichtig sein, was Du für Äußerungen abgibst. !

Gruß
Birgit

Lieber Erkan,

es ist doch schön, dass es immer wieder Menschen gibt wie Dich, die eine so reine Weste haben und immer nur den korrekten und legalen Weg gegangen sind. Das finde ich wirklich toll, denn es kann schon mal was durchrutschen, weil man gar nicht wusste, dass es falsch war. Es gibt ja auch Leute, die haben einfach mal was verbummelt, weil sie nicht über alles und jedes Buch führen (Buchhaltungspflicht gibt es ja sowieso nur für Kaufleute …).

Es gibt ja auch die Fälle, wo Behörden reichlich geschlampt haben und dann heißt es: Tut mir leid, ist verjährt …

Und wie würde ich die Fälle bewerten?

a) Irgendwie vergessen, weil man froh war, so eine unangenehme Geschichte hinter sich zu bringen.

b) War eine WG und hat sich Liebe draus entwickelt.

c) Ist sowieso nur dann interessant, wenn dadurch die Grenze der Werbungskostenfreigrenze überschritten wurde.

Juranja

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Hallo,

zu diesem Fall

c) Finanzamt
Angenommen jemand gibt von von 1997 - 2002 Fahrkosten als
Werbungskosten beim Fiskus an, die er aber eigentlich nie
hatte, da Betriebswagen vor der Tür. Wie sieht es hier mit
Verjährungsfristen seitens des Fiskus aus. ?

Wenn man einen Firmenwagen privat nutzen darf, muss man diese Nutzung ja versteuern (1% des Neuwertes monatlich, glaube ich). Nutzt man den Wagen auch für den Weg zur Arbeit, muss man das zusätzlich versteuern.

Dafür kann man aber auch die Fahrtkosten als Werbungskosten dagegenhalten. So kenne ich das aus der Zeit, als ich noch kein Home Office hatte (jetzt ist mein Weg zur Arbeit 0 km, daher keine Versteuerung desselben).

Wenn das inzwischen anders ist, möge jemand widersprechen.

Grüße
Sebastian