Hallo
Wie lange dauert in der Regel die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Sachbeschädigung in einer Höhe von bis zu 500€?
Hallo
Wie lange dauert in der Regel die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Sachbeschädigung in einer Höhe von bis zu 500€?
drei Jahre
Hallo!
Wie lange dauert in der Regel die Verjährungsfrist für den
Tatbestand der Sachbeschädigung in einer Höhe von bis zu 500€?
Die Verjährungsfristen sind in § 78, Absatz 3 StGB geregelt.
"Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
Sachbeschädigung ist mit bis zu zwei Jahren bedroht.
„(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html)
Die Verjährungsfrist beträgt also nach § 78, Absatz 3, Nummer 5:
„drei Jahre bei den übrigen Taten.“.
Gruß
Paul