Verjährungsfrist

Hallo

Wie lange dauert in der Regel die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Sachbeschädigung in einer Höhe von bis zu 500€?

drei Jahre
Hallo!

Wie lange dauert in der Regel die Verjährungsfrist für den
Tatbestand der Sachbeschädigung in einer Höhe von bis zu 500€?

Die Verjährungsfristen sind in § 78, Absatz 3 StGB geregelt.

"Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten."
    (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__78.html)

Sachbeschädigung ist mit bis zu zwei Jahren bedroht.
„(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html)

Die Verjährungsfrist beträgt also nach § 78, Absatz 3, Nummer 5:
„drei Jahre bei den übrigen Taten.“.

Gruß
Paul