'Verjährungsfrist'?

Liebe Wissende,

einem Arbeitnehmer wird eine Zulage gestrichen. Von der Unrechtmäßigkeit der Streichung erfährt er aber erst nach ca.3 Jahren.
Kann er jetzt noch juristische Schritte einleiten bzw. den Klageweg beschreiten um seine Forderungen geltend zu machen, oder ist der Anspruch gegen den Arbeitgeber juristisch „verjährt“?

Danke für die Antworten,
rollifern

Es geht nicht zufällig um Weihnachtsgeld? Oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen?
Im Regelfall beeinhalten Verjährungsfristen festgelegte Zeiträume, je nach Anspruch gibt es aber abweichende Vorschriften die eine andere Frist festlegen wenn dem Anspruchsinhaber erst dann bekannt wird dass ein Anspruch besteht. Diese sind jedoch meist wesentlich kürzer als die eigentlichen Verjährungsfristen.

Es geht um eine arbeitsvertraglich zugesicherte und bezahlte Zulage, für einen bestimmten Arbeitsbereich. Die Zahlung der Zulage erfolgte über viele Jahre und wurde dann, in wirtschaftlich schlechterer Lage, eigestellt.

Hi!

Bevor ich jetzt ins Detail gehe:
Ist einzel- oder tarifvertraglich eine Ausschlussfrist vereinbart?

Wenn nein: Wann genau ist die Zahlung weggefallen?

Was GENAU wurde WÖRTLICH zu der Zahlung vereinbart?

VG
Guido

Hi Guido,

Bevor ich jetzt ins Detail gehe:
Ist einzel- oder tarifvertraglich eine Ausschlussfrist vereinbart?

ein Einzelvertrag ohne Ausschlusspflicht.

Wenn nein: Wann genau ist die Zahlung weggefallen?

01.08.2004

Was GENAU wurde WÖRTLICH zu der Zahlung vereinbart?

Sehr geehrter Herr X,
hierdurch teilen wir Ihnen mit, das Sie mit Wirkung vom 01.10.1983 in der xy Abrteilung eingesetzt werden. IN DIESEM EINSATZBEREICH ERHALTEN SIE ZUSÄTZLICH ZU IHRER VERGÜTUNG EINE ZULAGE IN HÖHE VON X DM MONATLICH:
mIT FREUNDLICHEN GRÜßEN

Hoffe, das reicht!? Gruß, rollifern

Was GENAU wurde WÖRTLICH zu der Zahlung vereinbart?

Sehr geehrter Herr X,
hierdurch teilen wir Ihnen mit, das Sie mit Wirkung vom
01.10.1983 in der xy Abrteilung eingesetzt werden. IN DIESEM
EINSATZBEREICH ERHALTEN SIE ZUSÄTZLICH ZU IHRER VERGÜTUNG EINE
ZULAGE IN HÖHE VON X DM MONATLICH:
mIT FREUNDLICHEN GRÜßEN

Also bei diesem Wortlaut würde ich schon von betrieblicher Übung ausgehen die damit einen Rechtsanspruch darstellt, da ja nicht ausdrücklich erklärt wird dass es sich um eine einmalige und vorbehaltliche und etc. Zahlung handelt. Wenn diese Zahlung allerdings schon 2004 eingestellt wurde halte ich es für fraglich dies noch einzutreiben, da der Anspruch inzwischen verjährt sein dürfte. Allerdings wie in meinem ersten Posting kann man m.M. nach auch argumentieren nach Ende der Verjährungsfrist (Regelverjährung 3 Jahre) erst vom Anspruch Kenntnis erlangt zu haben, dann besteht i.A. noch die Möglichkeit unverzüglich Klage einzureichen und den Anspruch geltend zu machen.

Hi!

Ich halte es für enorm schwierig, da etwas durchzusetzen, da der Anspruch an sich am 31.12.2007 verjährt ist.

Glaubhaft zu machen, dass man erst später Kenntnis von dem Wegfall der Zahlung genommen hat, wird schwierig, da man das eigentlich SOFORT beim Wegfall merkt…

Aber das sollte sich vielleicht besser ein guter FA für Arbeitsrecht vor Ort mit allen vorliegenden Fakten im Detail anschauen - was bei einem fiktiven Fall natürlich nicht möglich ist… :smile:

VG
Guido

Dank, Guido und bobb
u.o.w.T.