Verjährungsfrist

Hallo libe Forumsmitglieder,
Ich habe eine Frage und denke das ich mich gut an euch wenden kann.
So zur Frage:

Eine Person wird mit 17 Jahren mit 26km/h zu viel geblitzt , den Busgeldbescheid erhält diese Person nach 2 Monaten und ca 29 Tagen und legt darauf Einspruch ein , weil auf dem Busgeldbescheid steht, dass der betroffene die Tat zu gibt , was er jedoch nie gemacht hat.
Dieser Bescheid gin zb. am 02.11.2009 raus jetzt am 26.08.2010 kommt eine Vorladung zum Amtsgericht. also liegen quasi 9 Monate zwischen dem Busgeldbescheid und der Vorladung zum Gericht. Liegt die Gerichtbarkeit eines Verkehrsdeliktes ohne Personenschaden etc. also einfach nur zu schnell gefahren in NRW nicht bei 6 Monaten ?

Vielen dank für die Antworten und liebe Grüße

Hi,
wenn der „Untäter“ nicht zwischenzeitlich umgezogen ist, dürfte der Vorgang verjährt sein. Ich würde einfach mal an die betreffende Stelle schreiben und nachfragen.
Gruß
HaWeThi

PS: die verjährungsfristen gelten bundesweit

hay vielen Dank für die Antwort :smile: , ich werde einmal schreiben.