Hallo libe Forumsmitglieder,
Ich habe eine Frage und denke das ich mich gut an euch wenden kann.
So zur Frage:
Eine Person wird mit 17 Jahren mit 26km/h zu viel geblitzt , den Busgeldbescheid erhält diese Person nach 2 Monaten und ca 29 Tagen und legt darauf Einspruch ein , weil auf dem Busgeldbescheid steht, dass der betroffene die Tat zu gibt , was er jedoch nie gemacht hat.
Dieser Bescheid gin zb. am 02.11.2009 raus jetzt am 26.08.2010 kommt eine Vorladung zum Amtsgericht. also liegen quasi 9 Monate zwischen dem Busgeldbescheid und der Vorladung zum Gericht. Liegt die Gerichtbarkeit eines Verkehrsdeliktes ohne Personenschaden etc. also einfach nur zu schnell gefahren in NRW nicht bei 6 Monaten ?
Vielen dank für die Antworten und liebe Grüße
, ich werde einmal schreiben.