Verjährungsfrist

Hallo,
eine Person wurde mit 26km/h zuviel ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt, 1 Tag Vor der Verjährungsfrist (3Monate) kam ein Busgeldbescheid gegen den Einspruch erhoben wurde. Nach ca 2 Monaten kam die Nachricht das die Akten zum Amtsgericht gehen. Ca 7 Monate später bekommt diese Person eine Vorladung zum Gericht.

Ist die „Tat“ nicht verjährt wenn während dieser 7 Monate nichts bei dieser Person einging ? WEil ich habe gelesen das :

Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Das bedeutet, dass dann erneut die dreimonatige Frist für die Verfolgungsverjährung nach § 26 Absatz 3 StVG zu laufen beginnt.
Ich meine 7 Monate sind ja sogar länger als 6 Monate , also das doppelte.

währe nett wenn ihr mir antwortet.

Liebe Grüße

Hallo,
nach Erlass des BG beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
Jetzt kommt es darauf an, ob evtl. nach der Abgabe durch die Behörde noch andere verjährungs unterbrechende Maßnahmen stattgefunden haben.
Möglichkeit 1: Gericht anschreiben und nachfragen
Möglichkeit 2: Anwalt einschalten
Möglichkeit 3: in der Hauptverhandlung auf Verjährung berufen

Gruß
HaWeThie