Hallo,
eine Person wurde mit 26km/h zuviel ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt, 1 Tag Vor der Verjährungsfrist (3Monate) kam ein Busgeldbescheid gegen den Einspruch erhoben wurde. Nach ca 2 Monaten kam die Nachricht das die Akten zum Amtsgericht gehen. Ca 7 Monate später bekommt diese Person eine Vorladung zum Gericht.
Ist die „Tat“ nicht verjährt wenn während dieser 7 Monate nichts bei dieser Person einging ? WEil ich habe gelesen das :
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Das bedeutet, dass dann erneut die dreimonatige Frist für die Verfolgungsverjährung nach § 26 Absatz 3 StVG zu laufen beginnt.
Ich meine 7 Monate sind ja sogar länger als 6 Monate , also das doppelte.
währe nett wenn ihr mir antwortet.
Liebe Grüße