Hallo,
habe bei einer ehemaligen IHK-Abschlussprüfung, WiSo-Teil folgende Frage entdeckt:
An den gelieferten Elektrokabelrollen wurde bei der anschließenden Wareneingangsprüfung zusätzliche Qualitätsmängel festgestellt.
Mit Ablauf welchen Tages verjährt nach der gesetzlichen Regelung die Gewährleistung (es liegt weder Hemmung noch Neubeginn der Verjährung vor)? Tragen Sie bitte das Datum (TT.MM.JJJJ) in die Kästchen… ein.
(Es war ein Lieferschein mit Datum vom 04. Mai 2004 abgedruckt)
Mein Kenntnisstand:
- regelmäßige kaufrechtliche Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen = 2 Jahre
- Beginn der Verjährung = mit Ablieferung (=Lieferung)
Meine Lösung:
Beginn der Verjährung (1. Tg.) = 04.05.2004
Verjährungsfrist = 2 Jahre
Letzter Tag während der Verjährungsfrist bzw. Tag, mit dessen Ablauf der Gewährleistungsanspruch verjährt = 03.05.2004 (wären exakt 2 Kalenderjahre).
Problem:
In der Lösung ist der 04.05.2006 angegeben.
Mmmh, geht mir nicht ganz ein.
Wo liegt denn mein Fehler???
Wäre für eine Idee bzw. Lösungsvorschlag sehr, sehr, sehr dankbar.
Bedanke mich jetzt schon .
Viele Grüße - Richy
