Verjährungsfrist

Hallo,

habe bei einer ehemaligen IHK-Abschlussprüfung, WiSo-Teil folgende Frage entdeckt:

An den gelieferten Elektrokabelrollen wurde bei der anschließenden Wareneingangsprüfung zusätzliche Qualitätsmängel festgestellt.
Mit Ablauf welchen Tages verjährt nach der gesetzlichen Regelung die Gewährleistung (es liegt weder Hemmung noch Neubeginn der Verjährung vor)? Tragen Sie bitte das Datum (TT.MM.JJJJ) in die Kästchen… ein.
(Es war ein Lieferschein mit Datum vom 04. Mai 2004 abgedruckt)

Mein Kenntnisstand:

  • regelmäßige kaufrechtliche Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen = 2 Jahre
  • Beginn der Verjährung = mit Ablieferung (=Lieferung)

Meine Lösung:
Beginn der Verjährung (1. Tg.) = 04.05.2004
Verjährungsfrist = 2 Jahre
Letzter Tag während der Verjährungsfrist bzw. Tag, mit dessen Ablauf der Gewährleistungsanspruch verjährt = 03.05.2004 (wären exakt 2 Kalenderjahre).

Problem:
In der Lösung ist der 04.05.2006 angegeben.
Mmmh, geht mir nicht ganz ein.
Wo liegt denn mein Fehler???

Wäre für eine Idee bzw. Lösungsvorschlag sehr, sehr, sehr dankbar.

Bedanke mich jetzt schon .

Viele Grüße - Richy

Hi Richy,

ist da ein Schaltjahr dazwischen?! :wink:

Was mich wundert:
Wieso steht da „zusaetzliche Qualitaetsmaengel“ ?!
Wurden vorher schon welche festgestellt?!

*verwundert

Gruss
G

Hallo Gandalf,

ein Schaltjahr gab’s nur im Jahr 2004, aber dürfte das hier eigentlich wesentlich sein. Die Verjährungsfrist beträgt ja 2 komplette Jahre u. ist nicht - wie bei Zahlungsverzug - an Kalendertage (z. B. 30 Tage nach Zugang der Rechnung) gebunden.

28.02.2004 28.02.2005 28.02.2006
29.02.2004 01.03.2005 01.03.2006
01.03.2004 02.03.2005 02.03.2006

Es ist immer nicht so ganz einfach mit den Verjährungsfristen. Auch in den Büchern stehen häufig unterschiedl. Dinge drin.
Nachdem die Frage in einer offiziellen IHK-Abschlussprüfung vorkam, müsste die Musterlösung lt. IHK eingentlich stimmen.
Auf alle Fälle recht schönen Dank für die Anregung!!!

Viele Grüße
Richy