Hallo Zusammen,
Wenn in einem Gebäude eine „bewegliche“ Sache eingebaut ist:
Z.B. Sitze oder eine Orgel in einem Konzertsaal und nach über 30 Jahren stellt man einen Konstruktionsfehler fest wie ist es dann mit der Gewährleistung des Handwerkers???
Mit herzlichen Grüßen
Thomas
Öh… nach 30 Jahren würde ich wirklich nicht mehr versuchen, das unter Gewährleistung laufen zu lassen. Eben wegen der Verjährung. Lääääängst erledigt!
Levay
Öh… nach 30 Jahren würde ich wirklich nicht mehr versuchen,
das unter Gewährleistung laufen zu lassen. Eben wegen der
Verjährung. Lääääängst erledigt!
Levay
Hallo,
selbst dann wenn es ein Konstruktionsfehler ist ???
selbst dann wenn es ein Konstruktionsfehler ist ???
Wieso sollten für Konstruktionsfehler all die Grundsätze, wegen derer es überhaupt die Verjährung gibt, nicht gelten?
Levay