Eine alleinerziehende Frau bezog 1998 bis 2000 Wohngeld. Nun kommt dass Amt und sagt dies sei unrechtmäsig gewesen, da Vermögen angeblich vorhanden gewesen sein soll. Dies stimmt jedoch nicht. Kontoauszüge von damals sind nicht mehr vorhanden!
Ist dass so zulässig? Oder gibt es hier auch eine Verjährungsfrist??
Ob dem Leistungsempfänger noch Unterlagen zur Verfügung stehen, spielt keine Rolle. Die Behörde wird über einen Datenabgleich zu dem Ergebnis gelangt sein, dass Einkommen verschwiegen worden ist.
Sobald der Vorwurf des Betruges im Raum steht, wird ein Änderungs-/Rücknahmebescheid nach § 45 Abs. 4 SGB X ergehen und die Behörde kann die in den letzten 10 Jahren zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern.
Strafrechtlich dürfte die Angelegenheit vermutlich schon verjährt sein (5 Jahre Verjährungsfrist), dies ändert aber nichts an der Möglichkeit der Behörde, die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückfordern zu dürfen.
Sobald der Vorwurf des Betruges im Raum steht, wird ein
Änderungs-/Rücknahmebescheid nach § 45 Abs. 4 SGB X ergehen
und die Behörde kann die in den letzten 10 Jahren zu viel
gezahlten Leistungen zurückfordern.
Aber die Behörde wird doch sicherlich belegen müssen wie sie zu
der Annahme kommt?
Einfach mal was lustiges Behaupten kann jeder nur wer muß es denn
beweisen?
Gruß
Stefan
Sobald der Vorwurf des Betruges im Raum steht, wird ein
Änderungs-/Rücknahmebescheid nach § 45 Abs. 4 SGB X ergehen
und die Behörde kann die in den letzten 10 Jahren zu viel
gezahlten Leistungen zurückfordern.Aber die Behörde wird doch sicherlich belegen müssen wie sie
zu
der Annahme kommt?
Einfach mal was lustiges Behaupten kann jeder nur wer muß es
denn
beweisen?
Das ist klar, aber ich denke mal, dass hier ein Datenabgleich stattgefunden hat. Aus den Fingern wird sich die Behörde den Vorwurf nicht gerade gesaugt haben.
Gruß
Stefan
Hallo,
Sobald der Vorwurf des Betruges im Raum steht, wird ein
Änderungs-/Rücknahmebescheid nach § 45 Abs. 4 SGB X ergehen
und die Behörde kann die in den letzten 10 Jahren zu viel
gezahlten Leistungen zurückfordern.
Das ist klar, aber ich denke mal, dass hier ein Datenabgleich
stattgefunden hat. Aus den Fingern wird sich die Behörde den
Vorwurf nicht gerade gesaugt haben.
fragt sich dann bloß, welche Daten abgeglichen wurden. Ich habe zum Beispiel so einen Allerwelts-Vor- und Nachnamen, dass ich regelmäßig beim Wohngeldbezug vor langer Zeit mit anderen gleichen Namens in einen Topf geworfen wurde.
Gruß, Karin
Na ja…dass kann man sehen wie mann will. Wie die auf so ne Idee kommen, ist mir schleierhaft.
Die Frau hatte damals nix, und heute genau so wenig!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]