Was ist für eine Verjährung relevant, das Datum der Anmeldung eines Anspruchs oder der
Eingang beim Schuldner?
Es geht um Rückforderung von Bearbeitsgebühren bei Banken, Verjährung.
Entscheidend ist der Eingang bei der Bank; die Frist ist am 31.12.2014 abgelaufen.
Hallo,
generell gilt der 31.12. eines jeden Jahres als letzte Frist.
Falls es hierbei um die Verjährung der Bankbearbeitungsgebühren aus „Alt-Verträgen“ geht, ist die Frist abgelaufen.
lG