Aufgrund meiner Ahnenforschung habe ich einige verstorbene Verwandte gefunden, bei denen das Erbe niemand angetreten hat, weil kein Verwandter ermittelt werden konnte.
Wahrscheinlich wird der Nachlass der Staat kassiert haben oder ein Nachlasspfleger diesen Nachlass noch verwalten.
Hierzu meine Frage:
Wenn ein weitläufiger Verwandter gestorben ist und ein Nachlasspfleger oder der Staat das Erbe hat, wie lange sind die Verjährungsfristen?
Ich habe mehrere Verwandte inzwischen ermittelt, z.B.:
ein Bruder meines Urgroßvaters (1888)
eine Schwester meiner Großmutter (1950)
Cousinenen und Cousin (1970, 1990 und 2000).
Wie lange sind hier die Verjährungsfristen? Gibt es hier überhaupt eine Verjährungsfrist? Denn solange ich als Verwandter nicht weiß dass jemand gestorben ist, kann ich dies ja nicht beim Nachlassgericht anmelden…
Und wie sieht es aus, wenn ein weiter entfernter Verwandter das Erbe zu einem früheren Zeitpunkt erhalten hat, aber ich mit dem Verstorbenen verwandten näher verwandt bin? Wie sind in diesem Fall die Verjährungsfristen?
Nach §2018 BGB kann der Erbe von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.
Dieser Herausgabeanspruch verjährt nach §197 I Ziff 2 BGB in dreißig Jahren nach dem Tod des Erblassers.
hallo, diese sehr spezifische Frage kann nur ein NOTAR beantworten. Ich hatte entdeckt, dass ein Verwandter 1972 für tot erklärt wurde, obwohl mehrere Angehörige lebten. Meine Erkundigungen: das bayer. Gericht konnte 2013 die Akten nicht mehr auftreiben Gruß LB.
Hallo lieber Frager, zu Verjährungsfristen kann ich gar nichts sagen. Da würde ich mich an das Nachlassgericht wenden, die geben Auskunft.
Tut mir leid.
Michael Fratz
ich sehe das im Grunde genau so wie Sie. Das Nachlassgericht ist dazu verpflichtet, etwaige Erben ausfindig zu machen. In Fällen, wo dies erfolglos scheint, wird meines Wissens ein öffentliches Aufgebot in der Tagespresse, einem Aushang - oder eventuell auf entsprechenden Portalen im Internet - bekannt gegeben.
Meldet sich innerhalb der Frist niemand, tritt der Staat das Erbe an.
Leider betrifft diese Frage jedoch einen rechtlichen Aspekt, den ich nicht mit Sicherheit beantworten kann.
Ich schlage vor, dass Sie Ihre Erbfälle bei einem Nachlassgericht konkret nachfragen.
Die beste Aufstellung im Internet zu diesem Thema habe ich unter http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb… gefunden. Da Rechtsberatung ein Monopol der Rechtsanwälte ist, wird man in diesem konkreten Fall nicht darum herum kommen, einen Anwalt zu konsultieren.