Verjährungsfrist bei Banken

Hallo,

wie lange ist i. a. die Verjährungsfrist, nach der man Ansprüche gegen Banken geltend machen kann?
Welche Vorgehensweise sollte Geschädigter A beachten?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
die stupsnase :o)

Hallo,

im allgemeinen beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, beginnend mit Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. §§ 195, 199 BGB.

Der Geschädigte sollte aber seinem Anwalt erst mal erzählen, worum es überhaupt geht. Dann kann die Sache nämlich auch ganz anders aussehen :wink:

Gruß Holger

Hallo,

neben der allgemeinen Verjährungsfrist bestehen für spezielle Sachverhalte abweichende Verjährungsfristen. Im Bankenbereich z.B. für Prospekthaftung. Ohne Kenntnis des Sachverhaltes ist daher keine sichere Angabe zu machen.

Hallo Stupsnase,

in der Regel verjähren die Ansprüche nicht so schnell: man kann die Kontobewegungen der letzten 30 Jahre überprüfen und eventuelle Ansprüche geltend machen, wenn die Kontoauszüge vorliegen. Nach der Auflösung eines Kontos bleiben dafür immerhin noch drei Jahre Zeit.

Genauere Infos zu einem speziellen Fall hat vielleicht die BaFin, bzw. das Verbraucher-Tel. dort parat:
http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl

Liebe Grüße,
Stefanie