Verjährungsfrist bei Betrug beim Kauf einer Uhr

A (Händler) verkauft B (Privatperson) eine neue Uhr. Nach 7 Jahre stellt sich durch Hersteller heraus, Uhr war nicht neu. Herstellnummer war unkenntlich gemacht? Uhr war bereits vorher repariert worden. Frage: Hat B jetzt noch Anspruch auf Wandlung, Minderung oder, da Uhr nun kaputt ist, auf Schadenersatz. Kaufpreis der Uhr ca. 1.350.- €

A (Händler) verkauft B (Privatperson) eine neue Uhr.

Nach 7

Jahre stellt sich durch Hersteller heraus, Uhr war

nicht neu.

Herstellnummer war unkenntlich gemacht? Uhr war

bereits vorher

repariert worden. Frage: Hat B jetzt noch Anspruch auf
Wandlung, Minderung oder, da Uhr nun kaputt ist, auf
Schadenersatz. Kaufpreis der Uhr ca. 1.350.- €

Ich kann da leider nicht viel dazu sagen…
ich denke nur unabhängig von einer gesetzlichen Frist
für einen nachträglich festgestellten Mangel wird es
schwierig zu beweisen, dass die Uhr vor 7 Jahren nicht
neu war und dass Du sie nicht selbst reparieren lassen
hast.

Wenn du das belegen und nachweisen kannst, wie du es geschildert hast, dann kannst du deine ansprüche geltend machen.

Falls A davon wusste, ist es eine argliste Täuschung, diese verjährt nach 10 Jahren.