ich konnte 2004 meine private krankenversicherung nicht mehr zahlen. ich war mehrere jahre versichert und war niemals krank. nun sind 2004 schulden von 1.500,-euro entstanden. ich bekam keinen mahnbescheid auch keinen zahlungsbefehl . lediglich mahnungen. seit drei jahren bekam ich keine mehr. wie ist die verjährungsfrist geregelt?
keine ahnung
Guten Tag,
sorry- das kann ich nicht beantworten.
Es geht hier um die Vorschriften des BGB.
Gruß
Harald Wesely
Soweit ich weiss, gilt für solche Sachen die normale zivilrechtl. Verjährungsfrist (3 Jahre).
Da es sich hierbei um eine rein juristische Frage handelt, empf. ich einen Juristen zu befragen.
Sorry bei Rechtsfragen kann ich Dir nicht helfen,
Hallo Elisa,
da die Verjährung durch die Mahnungen gehemmt wurde verjährt Sie nun nach 3 vollen Jahren beginnend mit dem 1.1.2010 oder 2009, je nach letzter Mahnung.
MfG -Leo
Hallo!
Mit solchen Themen kenn’ ich mich nicht aus, will ich auch gar nicht.
Gruß
H.C. Sanders
Das weiß ich leider nicht, da es nichts mit der KV an sich zu tun hat, sondern mit Schulden gegenüber einem Unternehmen. Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt verjährungen bei Schulden gibt. Da sollte man einen Rechtsanwalt oder die Schuldnerberatungsstelle fragen. Einen Eintrag in der Schufa wird dir wohl aber sicher sein.
Gruß
Dennis
ich bin kein Jurist aber das BGB sagt aus:
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist.Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Da kein Mahnbescheid ausgestellt wurde 
Prost
Hallo Elisa22022012,
leider kenne ich mich mit Verjährngsfristen bei privaten Krankenkassen nicht aus.
Für die gesetzliche Kasse gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Jedoch weiss ich nicht, ob dies auch bei der privaten Kasse gilt.
viele Grüße
sigi-der-schwabe