welche Verjährungsfristen finden auf nachstehenden Sachverhalt Anwendung:
Ein Hund benötigte im Jahre 2009 dringend tierärztliche Hilfe. Der Haustierarzt war auf einem Fortbildungsseminar und deshalb nicht erreichbar. Somit mußte ein fremder Tierarzt in Anspruch genommen werden, da der Zustand des Hundes sehr kritisch und es zudem Freitag war und das WE bevorstand. Ein Telefonat mit dem fremden Tierarzt zerschlug jedoch die Hoffnung auf einen sofortigen Termin, obwohl der Zustand des Hundes bedrohlich war und dies auch dem Tierarzt ausführlich geschildert wurde. Es konnte frühestens ein Termin für Montag vereinbart werden. Da sich der Zustand des Hundes bis Sonntag allerdings noch extrem verschlechtert hatte, mußte in der Nacht von Sonntag auf Montag die Uniklinik aufgesucht werden, die den Hund auch sofort stationär aufnahm. Der Termin für Montag mit dem fremden Tierarzt hatte sich somit erledigt und wurde Montag früh per Mail abgesagt. Das nahm der Tierarzt jedoch nicht so ohne weiteres hin und präsentierte eine saftige Rechnung über mehrere hundert Euro. Gegen diese Rechnung wurde mit diversen Begründungen Widerspruch eingelegt und unmißverständlich erklärt, daß die Bezahlung der Rechnung abgelehnt wird. Der Tierarzt beauftragte daraufhin mit der Einziehung der Forderung ein Inkassounternehmen, die nochmals einige Kosten zusätzlich berechneten. Aus Gründen der Schadensbegrenzung hätte der Tierarzt die außergerichtliche Beitreibung seiner Forderungen nicht einleiten dürfen, da für ihn unmißverständlich erkennbar war, daß er nur auf dem Rechtsweg zu seinem Geld kommen würde. Um des „lieben Friedens Willen“ wurde dem Inkassounternehmen ein Vergleich und eine sofortige Zahlung in Höhe von 150 € angeboten. Es erfolgte jedoch keine Reaktion auf das Angebot, auch kein Mahnbescheid, etc. Bis im August diesen Jahres, denn da meldete sich das Inkassounternehmen und teilte mit, daß sie den Vergleich annehmen und die Klärung mit dem Mandanten „etwas“ Zeit in Anspruch genommen hätte.
Ist es richtig, daß diese Angelegenheit verjährt ist? Der Sachverhalt und das Angebot zum Vergleich entstanden 2009, so daß die Verjährungsfrist ab 01.01.2010 begann und nach 3 Jahren, also am 31.12.2012 verjährt war. Ist man auch nach fast 4 Jahren noch an ein Vergleichsangebot gebunden?
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage seitens des Veterinärs. Der Termin wurde rechtzeitig abgesagt, so dass er noch jemand anderes statt dessen drannehmen konnte. Der Tierarzt hat keine Leistung erbracht, also könnte er nur einen ihm entstandenen Schaden (z.B. Vertrauensschaden müsste er nachweisen, was so gut wie unmöglich ist) geltend machen.
Ferner gilt § 147 II BGB: „Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.“ Zwar ist es letztlich Sache des Richters zu entscheiden, doch sehe ich hier kaum einen Richter der Ihnen als Privatperson vorhalten würde, dass Sie davon ausgehen müssten, dass Ihr Angebot noch angenommen wird.
Mein Rat: Nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen sich von diesem für 30 € ein Schreiben an das Inkassounternehmen aufsetzen. Ich denke nicht, dass Sie dann noch weiter belästigt werden.
Eine Frechheit ist dies allemal. Zudem ist die Angelegenheit meiner Ansicht nach sogar standesrechtlich relevant. Ich würde ggf. Beschwerde bei der Tierärztekammer einlegen.
Ist es richtig, daß diese Angelegenheit verjährt ist?
Die Angelgenheit nicht, aber der vermeintliche Anspruch des Tierarztes schon.
Der
Sachverhalt und das Angebot zum Vergleich entstanden 2009, so
daß die Verjährungsfrist ab 01.01.2010 begann und nach 3
Jahren, also am 31.12.2012 verjährt war.
Mit Ablauf dieses Tages, nicht am Tag selbst.
Ist man auch nach
fast 4 Jahren noch an ein Vergleichsangebot gebunden?
Nicht, wenn man das nicht ausdrücklich dazu erklärt hat. Dann gilt das Gesetz: Anträge müssen sofort angenommen werden oder spätestens in dem Zeitpunkt, „in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.“ Von einer vierjährigen Klärungsphase wird sich kein Richter überzeugen lassen.
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage seitens des Veterinärs. Der
Termin wurde rechtzeitig abgesagt
Montag früh, per Mail, für Montag absagen wäre rechtzeitig?
Finde ich auch nicht wirklich rechtzeitig.
Aber wenn der Tierarzt für die Absage des Termins Schadensersatz verlangt, muss er diesen Schaden ja erstmal nachweisen. Und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da wirklich mehrere Hundert Euro zusammen kommen.
Aber vielleicht war die Praxis ja eigentlich geschlossen und keinerlei andere Patienten im Warteraum, es stand ein ganzes OP-Team bereit, extra aus dem Urlaub zurück gerufen, hatte den Raum desinfiziert,…
Gruß
Testare_